Facebook darf erst einmal weiter ohne Einschränkung die Daten seiner Nutzer sammeln und verarbeiten. Das soziale Netzwerk muss eine einschränkende Entscheidung des Bundeskartellamts zunächst nicht umsetzen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 26. August zu einem Eilantrag von Facebook. Die Wettbewerbsbehörde in Bonn hatte im Februar dem US-Unternehmen Beschränkungen auferlegt, nach denen Facebook nicht mehr ohne Einwilligung der Nutzer Daten sammeln durfte. Jetzt beschloss das Gericht, diese Anordnung aufzuschieben, bis es über den Rechtsstreit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt endgültig entschieden hat.

Der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts bezweifelt die Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung, wie es hieß. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das Bundeskartellamt müsse die Freiheit des Wettbewerbs schützen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Die Behörde sei für wettbewerbsschädigendes Verhalten zuständig - nicht aber für Fragen des Datenschutzes.

Ziel: Nutzer sollten Daten von anderen Seiten ausdrücklich zustimmen

Das Bundeskartellamt hatte Facebook vorgeschrieben, dass die Nutzer des sozialen Netzwerks der Zuordnung ihrer Daten von anderen Onlineseiten zu ihrem Facebook-Konto künftig ausdrücklich zustimmen müssen. Betroffen sein sollten sowohl zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie der Messengerdienst Whatsapp und das soziale Netzwerk Instagram als auch Daten von Seiten anderer Unternehmen, die die Nutzer aufrufen.

Facebook hatte schon im Februar argumentiert, dass für die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts die Datenschutzbehörden und nicht die Wettbewerbsbehörden zuständig seien. Dem folgten die Richter in ihrer Entscheidung und schoben die Anordnung des Bundeskartellamts erst einmal auf. Gegen die Aufschiebung kann das Bundeskartellamt Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Endgültig geklärt wird der Streit zwischen Facebook und der Wettbewerbsbehörde in einem Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf, für das noch kein Verhandlungstermin bestimmt ist.

Bundeskartellamt bezeichnet Sammeln als "missbräuchlich"

Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammle, sei "missbräuchlich". Die Kombination unterschiedlicher Datenquellen, die das Unternehmen nutze, habe "ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte". Die Daten seien ein "wesentlicher Faktor für die Dominanz des Unternehmens". Facebook hatte nach Angaben des Kartellamts im Dezember 2018 weltweit täglich 1,52 Milliarden aktive Nutzer, in Deutschland nutzten 23 Millionen Menschen täglich das Netzwerk