Seit geraumer Zeit häufen sich bundesweit die Vorfälle mit maskierten »Horror-Clowns«. Sie erschrecken Passanten, verfolgen sie mit Baseballschlägern und verletzen sie mitunter.
Einige Opfer wehrten sich, unter anderem mit Schlägen oder Reizgas. Darf man das?
Nun hat sich dankenswerterweise der Bundesinnenminister in die Debatte eingeschaltet. Thomas de Maizière (CDU) fordert ein rigoroses Eingreifen gegen die Umtriebe. Die Behörden müssten »solche Entwicklungen möglichst früh bekämpfen und den Tätern hart und mit null Toleranz entgegentreten«, so de Maizière.
Andernfalls fühlten sich Nachahmer möglicherweise ermutigt, gab er zu bedenken. »Wenn Menschen massiv mit Gewalt bedroht werden, kann das strafbar sein«, warnte der CDU-Politiker. »Das hat nichts mehr mit harmlosen Halloween-Bräuchen zu tun.«
In Bad Honnef bei Bonn hat nun ein Konfirmand einen Horror-Clown mit einem Hammer in die Flucht geschlagen.
Wie der Bonner General-Anzeiger berichtet, hatte der 13-Jährige am Konfirmandenunterricht teilgenommen, bei dem die Gruppe den Anschlag der 95 Thesen durch den Reformator Martin Luther am 31. Oktober 1517 an eine Kirchentür in Wittenberg nachgestellt hatte. Auf dem Heimweg sei plötzlich eine als Horror-Clown verkleidete Person vor ihm auf den Weg gesprungen und habe ihn erschreckt.
Der Junge habe den Maskierten daraufhin mit dem Hammer, den er bei sich trug, mehrmals traktiert. Der Clown ergriff die Flucht, der Jugendliche lief nach Hause. Seine Eltern informierten die Polizei, die die Ermittlungen aufnahm.
Die Polizei wies darauf hin, dass stets im Einzelfall zu prüfen sei, ob Notwehr gegen Horror-Clowns zulässig ist. »Vor Selbstjustiz wird ausdrücklich gewarnt.«