Auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ist eine Raum- und Klangskulptur in spektakulärer Größe errichtet worden. Der 32 Meter hohe Turm aus Stahl mit dem Titel "Sichtung IV" steht auf dem Gelände des ehemaligen KZ-Steinbruchs der SS-eigenen "Deutsche Erd- und Steinwerke (DESt)", teilte die Gedenkstättenverwaltung mit.

Die Skulptur sei begehbar; 156 Stufen führten hinauf zu einer Plattform. Die Installation solle neue Blicke in die Oberpfälzer Landschaft und den Ort Flossenbürg, aber auch auf die Dimensionen des ehemaligen KZ-Steinbruchs ermöglichen.

Aufbau des Turms "Sichtung IV" in Flossenbürg besonders schwierig

Der Turm hat laut Angaben ein Gewicht von mehr als 70 Tonnen und besteht aus 13 Kuben mit einer Kantenlänge von fast zweieinhalb Metern. Die Künstler Hildegard Rasthofer und Christian Neumaier haben die "Sichtung IV" bereits an drei anderen Orten aufgestellt.

Flossenbürg sei wegen seiner Geschichte eine besondere Herausforderung gewesen. "Die Bedeutung Flossenbürgs als europäischer Erinnerungsort, die besondere geographische und topographische Lage, die Geschichte des Granits, das alles hat uns bei unseren Besuchen intensiv beschäftigt", sagten die beiden Künstler laut Mitteilung.

Steinbruchgelände soll ab 2024 Teil der Gedenkstätte werden

Der Steinbruch, in dem noch Granit abgebaut wird, gehört dem Freistaat Bayern und ist zurzeit verpachtet. Nach Auslaufen des Vertrages im Jahr 2024 soll das etwa 20 Hektar große Steinbruchgelände, in dem die Häftlinge beim Granitabbau eingesetzt waren, ein Teil der KZ-Gedenkstätte werden.

Auf dem Areal stehen noch denkmalgeschützte Gebäude aus der Zeit des Konzentrationslagers. Es gebe keinen ehemaligen KZ-Steinbruch mit so viel erhaltener Originalsubstanz, sagte Gedenkstättenleiter Jörg Skriebeleit. "Es scheint, als wäre die Skulptur für diesen Ort konzipiert worden."

Ab 1. Juni ist der Turm für Besucher zugänglich

Der viereckige Turm mit seinen leicht schwingenden Stahl-Treppenstufen ist ab 1. Juni für Besucher zugänglich. Zur Begehung sei eine Anmeldung sowie eine gewisse körperliche Grundkondition erforderlich, hieß es.