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Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Es verstoße gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ärzte dürfen also künftig todbringende Medikamente verschreiben und so Hilfe zum Suizid leisten. Doch wer kann beurteilen ob ein Sterbewunsch selbstbestimmt oder unter Druck zustande gekommen ist oder ob er überhaupt dauerhaft ist? Ein Kommentar von Gabriele Ingenthron.