Nach zwei Jahrzehnten an der Spitze der Abteilung C im Landeskirchenamt räumt der für "Ökumene und Kirchliches Leben" zuständige Oberkirchenrat Michael Martin Ende August 2024 das Feld. Der dann 64-jährige Martin werde seine "große Expertise" innerhalb der Landeskirche in den rund zwei Jahren bis zum Ruhestandsbeginn nach dem 31. Dezember 2025 weiter einbringen, sagte ein Kirchensprecher. Dies solle in den kommenden Wochen geklärt werden - in Gesprächen mit dem landeskirchlichen Personalreferenten und ständigen Vertreter des Landesbischofs, Oberkirchenrat Stefan Reimers.
Eine weitere Amtszeitverlängerung für Martin bis zu seinem Ruhestand wäre nach geltender Rechtslage möglich gewesen, so der Sprecher. Martins zehnjährige Amtszeit war ab 2014 bereits um weitere zehn Jahre verlängert worden. Seine 20-jährige Amtszeit endet somit am 31. August 2024. Inzwischen kann die zuerst zehnjährige Amtszeit von Oberkirchenräten jeweils in Fünf-Jahres-Schritten verlängert werden. Vor seinem Eintritt in die Kirchenleitung war der Theologe Michael Martin Dekan in Aschaffenburg; davor war er als Referent in der Abteilung C tätig. Gebürtig stammt Martin aus Neustadt bei Coburg.
Klar ist allerdings, dass Martins Abteilung C im Zuge der Neuorganisation des Landeskirchenamts in München mit der Abteilung D (Gesellschaftsbezogene Dienste) zusammengelegt werden soll. Dies soll im Rahmen des Strukturprozesses "LKA 2030" erfolgen, hieß es. Laut einer Rundmail an alle Mitarbeitenden der Abteilungen C und D soll bis zu Martins Ausscheiden alles geregelt sein, "was die reibungslose Weiterarbeit aller Betroffenen ab dem 1. September 2024 gewährleistet". Damit ist auch die Struktur einer neuen inhaltlich-theologischen Abteilung gemeint, die aus den jetzigen Abteilungen C und D entstehen soll.
Michael Martin ist durch seine 20-jährige Ökumene-Tätigkeit weltweit bestens vernetzt. Erst vor wenigen Tagen ist er bei der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB) in Krakau in den LWB-Rat gewählt worden - als einer von zwei Vertretern aus Bayern. Der Rat ist das höchste LWB-Leitungsgremium zwischen den alle sechs bis sieben Jahre stattfindenden Vollversammlungen.
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