Der Strafbefehl gegen den wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten evangelischen Pfarrer aus dem Dekanatsbezirk Weiden ist erlassen worden.

Der Verurteilte erhält demnach eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung, sagte Amtsrichter Peter Neuner dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig.

Der Pfarrer könne diesen annehmen oder Einspruch einlegen. Sollte er den Strafbefehl nicht akzeptieren oder sein Geständnis widerrufen, komme es doch noch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, so der Tirschenreuther Richter.

Pfarrer soll sein Beratungsverhältniss ausgenutzt haben

Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses. Dem Pfarrer wird zur Last gelegt, die Situation gegenüber einer volljährigen jungen Frau ausgenutzt zu haben.

Dabei sei es laut Staatsanwaltschaft zu "einvernehmlichen sexuellen Handlungen" an verschiedenen Orten im Frühsommer 2019 gekommen. Ein erstes Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein ausreichender Tatverdacht bestand. Erst 2020 wurde das Verfahren wieder aufgenommen.

Der Angeklagte wurde des Dienstes enthoben

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, das Verfahren in einen Strafbefehl umzuwandeln. Dem hatte der Beschuldigte bislang über seinen Anwalt zugestimmt.
Der Pfarrer war bereits am 22. Dezember 2020 nach Bekanntwerden der Anklage durch die Disziplinarkammer der Landeskirche des Dienstes enthoben worden.

Unabhängig vom staatlichen Verfahren steht laut Dekan Thomas Guba, dem Dienstvorgesetzten des Pfarrers, noch ein kirchliches Disziplinarverfahren aus. Die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft fänden im kirchlichen Verfahren Eingang.