Auch Frauen dürfen künftig angeln: Der Memminger Fischertagsverein muss auch weibliche Mitglieder zu seinem traditionellen Stadtbachfischen zulassen. Dieses Urteil des Landgerichts Memmingen vom Mittwoch sei ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung, erklärte die Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Sarah Lincoln. Damit habe das Gericht das von der GFF erstrittene Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit bestätigt.

Vereine dürfen Frauen nicht willkürlich benachteiligen

Die Entscheidung unterstreiche, dass Vereine Frauen nicht willkürlich benachteiligen dürfen, so Lincoln weiter. Bereits das Amtsgericht hatte das Frauenverbot beim Stadtbachfischen für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Vereinsmitglied Christiane Renz. Sie freue sich nun sehr: "Es sollte heutzutage selbstverständlich sein, dass Frauen von gesellschaftlichen Aktivitäten nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen."

Das Amtsgericht hatte seine Begründung auf Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz gestützt. Der Fischertagsverein ging daraufhin in Berufung - und verlor am Mittwoch zum zweiten Mal. Bereits das vereinsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verbiete die diskriminierende Praxis, so das Landgericht laut GFFF-Mitteilung. Das Urteil sei ein deutlicher Weckruf an Vereine, überkommene Frauenverbote abzuschaffen.

Fischertagsverein ist zentraler Kulturverein in Memmingen

Der Fischertagsverein ist der zentrale örtliche Kulturverein in Memmingen. Wichtigste Aufgabe des Vereins ist die Ausrichtung des jährlichen Fischertags, ein Traditionsfest mit bis zu 30.000 Besuchern und Besucherinnen. Höhepunkt des Festes ist das sogenannte Ausfischen des Stadtbachs: Dabei wird der Mann, der die schwerste Forelle fängt, zum Fischerkönig gekürt. Frauen und Mädchen konnten bisher keine Stadtbachfischerinnen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verein kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.