2026 bringt einige Neuerungen, die den Alltag erleichtern, aber auch neue Herausforderungen mit sich bringen können. Verbraucher:innen, Mieter:innen und Autofahrer:innen sollten die Änderungen kennen, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.

Nicht alle Änderungen sind bereits fest beschlossen, weswegen wir bei jedem Punkt den aktuellen Stand transparent machen. 

Die Übersicht:

1. Energie & Klima

CO₂-Preis (beschlossen, Details je nach Ausgestaltung):
Ab Januar 2026 soll der CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel in einem Korridor von voraussichtlich 55 bis 65 €/Tonne festgelegt werden; die genaue Höhe ergibt sich aus Auktionsverfahren und weiteren Vorgaben. Das führt grundsätzlich zu höheren Kosten bei fossilen Energieträgern; wie stark Tanken, Gas- oder Ölheizen im Einzelfall teurer werden, hängt jedoch von Marktpreisen, Steuern und Umlagen ab, sodass konkrete Cent‑Angaben nur als grobe Schätzungen zu verstehen sind.

Förderungen (beschlossen, aber mit Anpassungen möglich):
Energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten werden auch 2026 weiterhin über staatliche Programme (z.B. BAFA, KfW) gefördert, wobei Fördersätze und Bedingungen sich im Laufe des Jahres ändern können. Wer investieren möchte, sollte deshalb jeweils die aktuellen Förderbedingungen prüfen und nicht von unveränderten Programmen ausgehen.

Wärmepumpen (Tendenz, teils politisch geplant):
Förderungen für Wärmepumpen sollen grundsätzlich fortgeführt werden; es ist jedoch vorgesehen, Anforderungen – etwa zu Effizienz und Geräuschemissionen – weiter zu konkretisieren oder zu verschärfen. Welche Lärmvorgaben im Detail gelten und wie diese die Förderung beeinflussen, hängt von künftigen Förderrichtlinien und technischen Normen ab.

Solaranlagen (Tendenz, turnusabhängig):
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wird voraussichtlich im Rahmen der bekannten Degressionsmechanismen regelmäßig überprüft und kann turnusmäßig leicht sinken. Die konkrete Höhe der Vergütung im Jahr 2026 ergibt sich jedoch aus den jeweils gültigen EEG‑Regelungen und kann von den hier angedeuteten Entwicklungen abweichen.

Gasspeicherumlage (beschlossen, Ausblick auf Rechnung):
Die bisher erhobene Gasspeicherumlage soll 2026 entfallen; andere Umlagen und Netzentgelte bleiben aber bestehen. Auf der Gasrechnung macht sich daher eine Entlastung bemerkbar, deren genaue Höhe von Anbieter und weiteren Preisbestandteilen abhängt.

2. Verbraucherschutz & Online‑Shopping

Greenwashing‑Regeln (EU‑Recht beschlossen, nationale Umsetzung noch laufend):
Bis März 2026 sollen EU‑Mitgliedstaaten strengere Regeln gegen irreführende Umweltaussagen ("Greenwashing") in nationales Recht umsetzen. Es ist daher zu erwarten, dass Begriffe wie "nachhaltig" oder "bienenfreundlich" auf Produktverpackungen künftig nachweisbar belegt werden müssen; der genaue Zeitpunkt der Anwendung in Deutschland hängt jedoch von der Umsetzung im nationalen Gesetzgebungsverfahren ab.

Widerrufsbutton (beschlossen, Starttermin fest):
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online‑Händler eine leicht auffindbare elektronische Möglichkeit ("Widerrufsbutton" mit nachgelagerter Bestätigung) bereitstellen, mit der Verbraucher:innen ihren Widerruf erklären können. Die 14‑tägige Widerrufsfrist bleibt bestehen; Ausnahmen – etwa für schnell verderbliche Lebensmittel oder individuell angefertigte Produkte – gelten weiterhin wie bisher und werden nicht erst 2026 neu eingeführt.

Digitale Pflege‑Apps (BEEP‑Gesetz, beschlossen):
Mit dem BEEP‑Gesetz sollen ab 2026 Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – etwa Apps zur Unterstützung von Gedächtnistraining oder zur Organisation des Kontakts mit Pflegediensten – unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung erstattungsfähig sein. Ob eine konkrete App übernommen wird, hängt von der Anerkennung als DiPA und festgelegten Höchstbeträgen ab, sodass nicht jede App automatisch erstattet wird.

3. Finanzen & Soziales

Renten (voraussichtliche Entwicklung, noch nicht festgesetzt):
Für 2026 wird aktuell mit einer Rentenanpassung in einer Größenordnung von etwa 3 bis 4 Prozent gerechnet; die häufig genannte Zahl von rund 3,7 Prozent ist eine Prognose und kann sich bis zur endgültigen Festlegung noch ändern. Verbindlich sind erst die offiziellen Bekanntmachungen zur Rentenanpassung.

Aktivrente (politisch geplant, noch nicht beschlossen):
Die Einführung einer "Aktivrente" als Modell, das längeres Arbeiten im Rentenalter attraktiver machen soll, wird politisch diskutiert. Für 2026 gibt es jedoch noch keinen endgültig verabschiedeten Rechtsrahmen, sodass Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung offen sind.

Kindergeld (politisch geplant bzw. im Gespräch):
Eine mögliche moderate Erhöhung des Kindergelds – etwa um wenige Euro pro Monat – ist Gegenstand politischer Diskussionen. Eine konkrete Anhebung um genau 4 Euro zum 1. Januar 2026 ist derzeit nicht als abschließend beschlossen bestätigt und sollte daher als vorläufige Planung betrachtet werden.

Bürgergeld → Grundsicherung (politische Debatte, Umstellungen möglich):
Eine stärkere Betonung des Begriffs Grundsicherung und Änderungen bei Sanktionsmechanismen werden im Zusammenhang mit dem Bürgergeld politisch erörtert. Ob es 2026 zu einer formalen Umbenennung und umfassenden Neuausrichtung kommt, ist noch nicht endgültig entschieden; Anpassungen können auch schrittweise erfolgen.

Pendlerpauschale (politisch geplant, nicht endgültig beschlossen):
Eine Reform der Entfernungspauschale, bei der ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer gelten soll, wird diskutiert. Stand jetzt ist diese Neuregelung nicht verbindlich in Kraft; bis zu einer Gesetzesänderung gelten weiterhin die aktuell gestaffelten Sätze.

4. Wohnen & Mieten

Mietpreisbremse in Bayern (beschlossen, ab 2026):
In Bayern wird die Mietpreisbremse zum 1. Januar 2026 auf 285 Städte und Gemeinden ausgeweitet; im Vergleich zur bisherigen Regelung kommen zahlreiche Kommunen hinzu, während einige wegfallen. Für betroffene Orte gelten damit auch 2026 Obergrenzen für Neuvertragsmieten, etwa im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Indexmieten (Gesetzesvorhaben, frühestes Inkrafttreten später):
Der Bund plant, den jährlichen Anstieg von Indexmieten gesetzlich zu begrenzen, etwa auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr. Hierbei handelt es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren; ein Inkrafttreten wird frühestens für einen späteren Zeitpunkt (z.B. 2027) erwartet, nicht bereits automatisch für den 1. Januar 2026.

Sanierungen & Neubau (Förderlandschaft bleibt, Details ändern sich):
Förderprogramme für energetische Sanierungen und effizienten Neubau bleiben im Grundsatz auch 2026 bestehen, werden aber regelmäßig angepasst. Durch den steigenden CO₂‑Preis können energetische Maßnahmen wirtschaftlich attraktiver werden, die tatsächliche Vorteilhaftigkeit hängt jedoch immer von Investitionskosten, Förderung und Energiepreisen ab.

Leerstehende Büros (politisch geplant, teils Erleichterungen absehbar):
Vereinfachungen bei der Umwandlung von leerstehenden Büroimmobilien in Wohnraum sowie zinsvergünstigte Kredite sind Bestandteil verschiedener wohnungspolitischer Initiativen. Ab wann und in welchem Umfang diese bundesweit greifen, hängt von konkreten Gesetzes- und Förderbeschlüssen sowie der Umsetzung in den Ländern und Kommunen ab; ein fixer Start "ab Sommer 2026" ist als Ziel, nicht als gesichertes Datum zu verstehen.

5. Verkehr & Auto

TÜV‑Plakette (beschlossen, Regelungen konkret):
Die nächste Farbserie der HU‑Plaketten wird für bestimmte Fälligkeiten bis 2028 voraussichtlich braun sein; dadurch bleibt der bekannte dreijährige Prüfturnus bestehen. Wer die Hauptuntersuchung überzieht, muss mit Bußgeldern ab 15 Euro und bei einer längeren Überziehung auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Digitaler Führerschein (beschlossen, Einführung angekündigt):
Deutschland arbeitet an einem digitalen Führerscheinnachweis, der voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung stehen soll; die physische Führerscheinkarte bleibt jedoch weiterhin verpflichtend mitzuführen. Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen gemäß EU‑Vorgaben bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Spritpreise & E‑Autos (beschlossen bzw. absehbare Wirkung):
E‑Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben nach aktueller Rechtslage bis maximal Ende 2035 von der Kfz‑Steuer befreit. Durch den steigenden CO₂‑Preis ist 2026 mit einem zusätzlichen Kosteneffekt beim Tanken zu rechnen; die tatsächliche Höhe des Aufschlags hängt aber von der konkreten CO₂‑Bepreisung und der Marktlage ab und kann deutlich über pauschalen Minimalangaben liegen.

Assistenzsysteme & eCall (EU‑Vorgaben, stufenweise Umsetzung):
Für neue Fahrzeugtypen gelten bereits heute EU‑Vorgaben zu bestimmten Assistenzsystemen (etwa Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarnsystem) und zum automatischen Notrufsystem eCall; diese Pflichten werden bis 2026 für immer mehr Neufahrzeuge verbindlich. Welche Systeme genau ab Januar bzw. Juli 2026 obligatorisch sind, richtet sich nach Fahrzeugklasse und Typgenehmigungsdatum.

Internationale Vorschriften (teilweise geplant, teilweise beschlossen):

In Österreich werden kamerabasierte Zufahrtskontrollen in bestimmten Zonen (z.B. Umwelt- oder Mautbereiche) ausgeweitet; ein flächendeckender Start um Mai 2026 herum wird diskutiert, hängt aber von nationalen Regelungen ab.

In Spanien ist der schrittweise Ersatz von Warndreiecken durch Blinklichter auf Autobahnen beschlossen; die konkrete Pflicht und Übergangsfristen können sich je nach Straßentyp unterscheiden.

In Großbritannien wird eine mögliche Senkung der zulässigen Alkoholgrenze im Straßenverkehr diskutiert; ob und wann es zu einer Anpassung kommt, ist offen.

6. Produkte & Haftung

Honigkennzeichnung (EU‑Anforderungen verschärft, Umsetzung im Gange):
Für Honig sollen strengere Herkunftsangaben gelten, sodass künftig genauer erkennbar wird, aus welchen Staaten die Bestandteile einer Mischung stammen. Die konkreten Kennzeichnungspflichten und Übergangsfristen richten sich nach der Umsetzung der EU‑Vorgaben in nationales Recht.

Produkthaftung für Software & KI (EU‑Richtlinie beschlossen, Umsetzung bis ca. Ende 2026):
Die neue EU‑Produkthaftungsrichtlinie erweitert den Produktbegriff ausdrücklich auf Software und KI‑Systeme und stärkt die Haftung der Hersteller bei Schäden durch fehlerhafte digitale Produkte. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen; ab etwa Dezember 2026 ist daher damit zu rechnen, dass Hersteller auch für bestimmte digitale Dienste und KI‑Anwendungen nach verschärften Regeln haften und Gerichte weitergehende Einsicht in Systeme anordnen können.