Die Aktion "Einfach heiraten - einen Segen für die Partnerschaft" an diesem Donnerstag (23. März) in der bayerischen evangelischen Landeskirche stößt auf eine unerwartet hohe Resonanz: 107 Paare haben sich bis Dienstag (21. März) für die spontan gedachten Segensfeiern oder kirchlichen Trauungen in einer der 13 beteiligten Kirchen bereits angemeldet, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab.

Einfach heiraten: "Trifft den Nerv der Menschen"

In der Christuskirche in München wollen beispielsweise 32 angemeldete Paare den Segen Gottes erhalten. Es könnten noch mehr werden, denn auch das spontane Vorbeikommen sei möglich, sagte die zuständige Pfarrerin Steffi Wist, die sich über den Erfolg freut:

"Es berührt mich, dass es so sehr den Nerv der Menschen trifft."

Auch in der Kirche St. Anna in Augsburg und in St. Lorenz in Hof sind die Anmeldezahlen laut Angaben zweistellig.

Ziel sei es, den Menschen den Segen Gottes für ihre Partnerschaft zuzusprechen, heißt es in der Einladung der Landeskirche zu den Segensfeiern und Spontanhochzeiten. Dabei spiele es keine Rolle, ob man bereits standesamtlich verheiratet sei oder ob man sich den Segen Gottes anlässlich eines Ehejubiläums wünsche.

Segen ohne Vorbedingung

Paare aus der LGBTQI-Community seien ebenso willkommen wie Paare ohne Kirchenzugehörigkeit.

"Der Segen Gottes ist an keine Vorbedingungen geknüpft", heißt es weiter.

Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin findet die etwa 20-minütige Segensfeier in der Kirche statt - mit Blumenschmuck, Kirchenmusik und Sektempfang. Unterlagen oder Voranmeldung seien nicht erforderlich. Für die Aktion stünden an diesem Tag 50 Pfarrpersonen in 13 bayerischen Kirchen bereit.

Segensfeier ist keine Hochzeit

Hochzeiten im engeren Sinn seien die Segensfeiern nicht, teilte die Servicestelle "Segen" der Landeskirche mit: Vor dem Gesetz als verheiratet gilt nur, wer auch standesamtlich getraut ist.

Als kirchliche Trauung mit Eintrag in die Kirchenbücher gelten die Feiern dann, wenn die Paare ihre standesamtliche Heiratsurkunde nachreichen sowie den Nachweis, dass einer von beiden evangelisches Kirchenmitglied ist.

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