Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern arbeitet bis Ende 2026 an einer flächendeckenden Gebäude-Bedarfsplanung. Nach Angaben von Florian Baier sollen künftig nur noch rund die Hälfte der kirchlichen Gebäude dauerhaft aus Kirchensteuermitteln finanziert werden. Für die übrigen Immobilien seien neue Nutzungskonzepte und alternative Finanzierungsmodelle erforderlich.
Die bayerische Landeskirche plant eine umfassende Strukturreform, zu der auch die Frage zählt, wie es mit den Gebäuden wie Kirchen, Gemeindehäusern weitergeht. Wie ist der Stand der Dinge?
Florian Baier: Aktuell befinden sich die Dekanatsbezirke unserer Landeskirche gemeinsam mit den Kirchengemeinden in einem großen Prozess der Gebäude-Bedarfsplanung. Diese muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Wir haben über 1.500 rechtlich selbständige Gemeinden. Am Ende werden wir erstmals eine Kategorisierung aller mehr als 6.000 Gebäude der Kirchengemeinden haben, dazu gehören Gemeindehäuser und Pfarrhäuser ebenso wie Kirchen.
Es gibt hier die Gebäudekategorien A, B und C . Kategorie A bedeutet, dass diese Gebäude auch über 2035 hinaus aus Kirchensteuermitteln finanziert werden. Bei Kategorie C besteht unmittelbarer Transformationsbedarf. Gebäude der Kategorie B dienen derzeit noch kirchlichen Zwecken, müssen aber bis 2036 transformiert werden.
Was ist mit der Transformation gemeint?
Der Begriff wird oft missverstanden. Transformation heißt nicht in erster Linie Aufgabe oder Abgabe eines Gebäudes. Vielmehr bedeutet sie, dass wir uns im Jahr 2036 vermutlich nur noch etwa 50 Prozent unserer Gebäude leisten können, also deren Unterhalt aus Kirchensteuermitteln finanzieren können. Für die anderen 50 Prozent muss eine alternative Finanzierung gefunden werden.
Der Ball liegt jetzt in den kommenden zehn Jahren bei den Kirchengemeinden. Wir brauchen dafür Beratung und Unterstützung, um neue Finanzierungskonzepte zu entwickeln.
Es geht nicht darum, sich von der Hälfte des Gebäudebestands zu trennen. Es geht darum, diese Gebäude weiterhin zu nutzen. Dafür müssen wir jetzt gute Konzepte entwickeln und unabhängiger von Kirchensteuereinnahmen werden.
Welche Unterstützung erhalten die Gemeinden dabei?
Im Rahmen der Gebäudebedarfsplanung erhalten Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke zunächst Unterstützung durch die kirchliche Bauverwaltung. In sogenannten Runden Tischen wird gemeinsam geprüft: Welche Gebäude haben inhaltlich Zukunft? Welche Gebäude werden für die kirchliche Arbeit benötigt? Wie ist ihr baulicher und energetischer Zustand? Die Gemeinden werden bei der Bewertung der Gebäude nicht allein gelassen, sondern von den Baufachleuten der Bauverwaltung begleitet.
Wenn ab 2027 die fertigen Gebäudebedarfspläne vorliegen, beginnt die eigentliche Arbeit. Dann haben wir eine Planungsgrundlage. Anschließend stellt sich die Frage: Was machen wir mit Gebäuden, die nicht mehr benötigt werden oder die zu groß geworden sind? Wie können freie Grundstücksflächen genutzt werden, um kirchliche Arbeit auch künftig zu ermöglichen?
Wie unterstützt die Landeskirche diese Umnutzungs-Pläne?
Viele Kirchengemeinden haben uns in den vergangenen Jahren signalisiert, dass sie neue Wege gehen wollen, dafür aber professionelle Unterstützung benötigen. Das hat uns dazu bewogen, gemeinsam mit dem Evangelischen Siedlungswerk eine Immobilienberatungsgesellschaft zu gründen: Bei Equadra verbinden wir die fachliche Expertise des Siedlungswerks mit dem Wissen kirchlicher Fachleute. Die Gesellschaft entwickelt keine eigenen Projekte, sondern berät Kirchengemeinden dabei, passende Nutzungs- und Entwicklungskonzepte für ihre jeweilige Situation zu finden.
Besonders schwierig wird es mit denkmalgeschützten Kirchen. Wie geht die Landeskirche damit um?
Wir haben eine große Zahl denkmalgeschützter Gebäude, für die wir über Generationen hinweg Verantwortung tragen. Hier liegt der Schwerpunkt zunächst auf dem Erhalt. Die Frage lautet: Wie können wir wichtige Kulturgüter erhalten und gleichzeitig unabhängiger von Kirchensteuern werden? Dafür brauchen wir eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit. Diese Aufgabe betrifft nicht nur die Kirchen. Wir benötigen einen intensiven Dialog mit den Kommunen und dem Freistaat Bayern und müssen neue Finanzierungswege erschließen.
Deshalb hat die Landessynode beispielsweise die Stiftung Evangelische Baukultur gegründet. Die Stiftung wurde in diesem Jahr eingerichtet und mit einem Grundstockvermögen von zehn Millionen Euro ausgestattet. Ziel ist es, zusätzliche Mittel einzuwerben, um die Sanierung und den Erhalt denkmalgeschützter Kirchen und kirchlicher Gebäude in Bayern zu unterstützen.
Wie entwickelt sich die Zusammenarbeit mit Staat und Kommunen?
In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass der Umgang mit Sakralgebäuden kein rein kirchliches Thema ist. Noch vor wenigen Jahren mussten wir dafür werben, dass sich andere gesellschaftliche Akteure für diese Fragen interessieren. Inzwischen hat sich die Situation verändert. Durch zahlreiche Gesprächsformate ist das gegenseitige Verständnis gewachsen. Wir kommen jetzt von der Phase des gegenseitigen Kennenlernens in die Phase der konkreten Maßnahmenentwicklung.
An der Schnittstelle zum Denkmalschutz erleben wir ein großes Verständnis für kirchliche Bedarfe. Zwischen dem Freistaat Bayern und den beiden großen Kirchen gibt es seit rund einem Jahr Gespräche über die Weiterentwicklung des Denkmalschutzes. Erste Ergebnisse werden noch in diesem Jahr erwartet.
Unterstützen die Kommunen die Umnutzung der Kirchen?
Die Zusammenarbeit mit den Kommunen bleibt zentral. Gerade sie wären besonders betroffen, wenn bedeutende Kirchengebäude nicht mehr genutzt werden könnten. Gleichzeitig wissen wir, dass viele Kommunen selbst unter finanziellem Druck stehen.
Deshalb wird die entscheidende Frage sein, wie wir gemeinsam weitere Partner gewinnen und Projekte entwickeln können, die den Menschen vor Ort dienen, dem kirchlichen Auftrag gerecht werden und gleichzeitig die kirchlichen Träger entlasten.
Wie können sich Ehrenamtliche in den Prozess der Umnutzung von Kirchengebäuden einbringen?
Ehrenamtliche sind ein großer Schatz für unsere Kirche. Sie setzen sich an vielen Stellen für lebendiges kirchliches Leben ein. Dafür sind wir sehr dankbar. Gleichzeitig müssen wir uns fragen, wie wir Menschen, die meist auch einen Hauptberuf haben, besser unterstützen können.
Im Gebäudebereich sehen wir ganz unterschiedliches Engagement: Menschen, die regelmäßig nach Gebäuden sehen und Schäden frühzeitig erkennen. Gerade bei Leitungswasserschäden kann schnelles Handeln sehr wichtig sein. Darüber hinaus spielen Ehrenamtliche eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Nutzungsideen. Viele von ihnen sind nicht nur in der Kirchengemeinde, sondern auch in Vereinen und anderen gesellschaftlichen Bereichen aktiv. Sie können kommunale und kirchliche Bedarfe zusammenbringen und wichtige Brücken bauen.
Hinzu kommen Menschen mit handwerklichen Fähigkeiten, die bereit sind, bei Sanierungsmaßnahmen selbst mit anzupacken- selbstverständlich immer unter der Voraussetzung einer fachgerechten Ausführung.
Welche Angebote bietet die Landeskirche den Ehrenamtlichen?
Uns ist wichtig, Haupt- und Ehrenamtliche bei den aktuellen Veränderungen nicht allein zu lassen. Deshalb unterstützen wir sie durch Beratungsangebote, den Servicepoint Ehrenamt, die Werkstatt Evangelisch, Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberater sowie durch weitere Dienstleistungen. Equadra bietet beispielsweise einen Potenzialcheck an, der zu 80 Prozent landeskirchlich finanziert wird. Gerade für Kirchengemeinden, die noch nicht wissen, wie ein erster Schritt aussehen könnte, ist das ein niedrigschwelliger Einstieg in den Entwicklungsprozess.
Immobilien im Raum der bayerischen evangelischen Landeskirche
Insgesamt rund 6.000 Immobilien gehören zum Eigentum evangelischer Kirchengemeinden in Bayern, darunter 1.444 Gemeindezentren und -häuser, 1.110 Pfarrhäuser und 1.784 Kirchen.
Weil Prognosen der Landeskirche bis zum Jahr 2035 von minus 40 Prozent bei Mitgliedern und Finanzen ausgehen, kann die Landeskirche nur noch 50 Prozent der kirchlichen Gebäude über 2035 hinaus aus Kirchensteuermitteln finanzieren.
Bis Ende 2026 müssen alle 60 bayerischen Dekanate deshalb eine Gebäudebedarfsplanung abgeben.
Das ist die Einteilung nach Kategorien:
- Für die Gebäude der Kategorie A, die über 2035 hinaus als Zentren kirchlichen Lebens erhalten werden sollen, gewährt die Landeskirche ab 1. Januar 2027 für Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent. Das werden etwa die Hälfte aller kirchlichen Immobilien sein.
- Bei B-Gebäuden, die mittelfristig transformiert werden sollen, unterstützen wir nur noch gezielte Baumaßnahmen, die erforderlich sind, um eine kirchliche Nutzung für die nächsten zehn Jahre zu sichern.
- Für Gebäude der Kategorie C, die unverzüglich transformiert werden müssen, beschränkt sich eine mögliche Unterstützung strikt auf Basismaßnahmen bei Gefahr für Leib und Leben.