Bayern wählt nochmal: Nach dem ersten Durchgang der Kommunalwahl am 8. März ist in vielen Rathäusern noch nichts entschieden. In vielen Städten und  Gemeinden kommt es am 22. März zu Stichwahlen, weil kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat.

Für viele Kommunen entscheidet sich also erst in zwei Wochen, wer künftig im Rathaus oder im Landratsamt sitzt – und damit auch, ob sich politische Mehrheiten vor Ort noch einmal verschieben.

Wie läuft die Stichwahl ab?

Eine Stichwahl wird nötig, wenn im ersten Wahlgang niemand mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht. In diesem Fall treten die beiden Kandidat:innen mit den meisten Stimmen zwei Wochen später noch einmal gegeneinander an: Für die Kommunalwahl 2026 ist diese zweite Runde landesweit auf Sonntag, den 22. März, terminiert.

Wer darf wählen?

  • An der Stichwahl teilnehmen könnt ihr, wenn ihr die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie beim ersten Wahlgang. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen ab 18 Jahren, die seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Gemeinde oder im Landkreis wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Voraussetzung ist außerdem, dass ihr im Wählerverzeichnis eurer Kommune steht – das geschieht automatisch über die Meldedaten.

Wie wird gewählt?

  • Für die Stimmabgabe im Wahllokal reicht in der Regel eure Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). Selbst wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt, könnt ihr wählen, solange ihr euch ausweisen könnt und im Wählerverzeichnis eingetragen seid.
  • Der Ablauf im Wahllokal ist unkompliziert. Die Stichwahl findet – wie der erste Wahlgang – zwischen 8 und 18 Uhr statt. Ihr geht in das Wahllokal, das auf eurer Wahlbenachrichtigung steht, weist euch aus und bekommt einen Stimmzettel. Anders als beim ersten Durchgang stehen darauf nur zwei Namen: die beiden Kandidat:innen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen haben.
  • Ihr setzt ein Kreuz bei genau einer Person, faltet den Stimmzettel und werft ihn in die Wahlurne. Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt – gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

Gibt es auch bei der Stichwahl Briefwahl?

Auch Briefwahl ist wieder möglich.

  • Dafür braucht ihr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wer bei der Hauptwahl bereits Briefwahl beantragt und das Feld "auch für eine mögliche Stichwahl" angekreuzt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt.
  • Alle anderen müssen den Wahlschein für die Stichwahl selbst bei ihrer Gemeinde beantragen – etwa online, per Formular auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus. Wichtig ist nur: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Er sollte aufgrund des kürzeren Zeitraums also möglichst früh abgeschickt werden.

Wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • alle deutschen Staatsangehörigen,
  • alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU)

Voraussetzungen:

  • Ihr seid am Wahltag mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr haltet euch seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Wahlkreis auf und habt dort euren Lebensmittelpunkt.

Wann und wo wird gewählt?

Der Wahltag ist Sonntag, 8. März 2026. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stichwahlen finden am 22. März 2026 zwischen 8 und 18 Uhr statt.

Gewählt wird im Wahllokal eurer Gemeinde. Die genaue Adresse steht auf eurer Wahlbenachrichtigung.

Was brauche ich, um wählen zu können?

Wahlbenachrichtigung

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Das Bayerische Innenministerium empfiehlt, diese ins Wahllokal mitzubringen. Eine Pflicht besteht jedoch nicht.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat oder sie nicht mitbringt, kann trotzdem wählen. Wichtig ist, dass ihr im Wählerverzeichnis eingetragen seid und euch ausweisen können.

Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird die Wahlbenachrichtigung erneut benötigt. Deshalb sollte sie nach der ersten Stimmabgabe aufbewahrt werden.

Wenn ihr bis spätestens drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten habt, solltet ihr bei eurer Gemeinde nachfragen. Einige Kommunen bieten am Wahltag eine Info-Hotline an.

Personalausweis/Reisepass

Wenn ihr wählen geht, solltet ihr einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mitbringen, zum Beispiel:

  • Personalausweis
  • Reisepass

Wer sich ausweisen kann und im Wählerverzeichnis steht, kann seine Stimme abgeben.

Wie läuft der Wahltag im Wahllokal konkret ab?

Anmeldung

Im Wahllokal meldet ihr euch bei den Wahlhelfer:innen an. Eure Wahlberechtigung wird anhand des Wählerverzeichnisses geprüft.

Stimmzettel

Bei der Kommunalwahl gibt es bis zu vier Stimmzettel:

  • für die Wahl der (Ober-)Bürgermeister:in
  • für die Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats
  • für die Landratswahl (nicht in kreisfreien Städten)
  • für die Wahl der Kreisräte (nicht in kreisfreien Städten)

In München kommt zusätzlich ein Stimmzettel für die Bezirksausschüsse hinzu.

Die Stimmzettel für Gemeinde-, Stadt- und Kreistagswahlen können sehr groß sein.

Wahlkabine

Die Wahl ist geheim.

Ihr müsst eure Stimmzettel in der Wahlkabine oder hinter einem Sichtschutz ausfüllen und anschließend so falten, dass niemand eure Entscheidung sehen kann.

Abgabe

Anschließend werft ihr die gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Wie funktioniert die Stimmabgabe genau?

Bürgermeister- und Landratswahl

Hier habt ihr eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (absolute Mehrheit). Erreicht niemand diese Mehrheit, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber:innen mit den meisten Stimmen statt.

Gemeinde-, Stadt- und Kreistagswahl

Hier ist das Wahlsystem umfangreicher.

Ihr habt grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze im jeweiligen Parlament gibt. Wie viele Stimmen das genau sind, steht oben auf dem Stimmzettel. In großen Städten können es zum Beispiel bis zu 80 Stimmen sein.

Wichtig: Ihr dürft die angegebene Gesamtzahl nicht überschreiten. Sonst ist euer Stimmzettel ungültig.

Eine Liste ankreuzen

Der einfachste Weg ist, eine komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung anzukreuzen. Dann erhält jede Person auf dieser Liste – in der vorgegebenen Reihenfolge – jeweils eine Stimme.

Ihr könnt dabei einzelne Kandidat:innen auch streichen.

Kumulieren (Stimmen häufeln)

Ihr dürft einzelnen Bewerber:innen bis zu drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren.

Beispiel: Wenn ihr 16 Stimmen habt, könnt ihr einer Person drei Stimmen geben, einer anderen zwei und so weiter – insgesamt aber nicht mehr als 16.

Panaschieren (Listen mischen)

Ihr dürft Kandidat:innen aus verschiedenen Listen auswählen. Das nennt man panaschieren.

Ihr seid also nicht an eine einzige Liste gebunden.

Reststimmen nutzen

Wenn ihr nicht alle Stimmen einzeln vergeben möchtet, könnt ihr zusätzlich eine Liste ankreuzen. Nicht vergebene Stimmen werden dann den Kandidat:innen dieser Liste in der Reihenfolge von oben nach unten zugeteilt. So gehen keine Stimmen verloren.

Wann ist eine Stimme ungültig?

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn:

  • die zulässige Stimmenzahl überschritten wird
  • Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte notiert werden
  • der Stimmzettel komplett leer bleibt

Es muss eindeutig erkennbar sein, für wen oder welche Liste ihr gestimmt habt.

Ihr könnt Kreuze setzen, Namen unterstreichen oder einkreisen. Auch das Durchstreichen einzelner Kandidat:innen ist möglich, ohne dass die Wahl ungültig wird.

Häufige Fragen und Missverständnisse

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Darf ich trotzdem wählen?

Ja, wenn ihr im Wählerverzeichnis steht und euch ausweisen könnt. Ihr solltet bei eurer Gemeinde nachfragen, wenn die Benachrichtigung nicht angekommen ist.

Ich habe die Wahlbenachrichtigung verloren.

Ihr könnt trotzdem wählen, wenn ihr einen gültigen Ausweis vorlegt.

Was passiert, wenn ich zu viele Stimmen vergebe?

Dann ist euer  Stimmzettel ungültig.

Darf ich Kandidat:innen streichen?

Ja. Das macht eure Wahl nicht ungültig.

Wann stehen die Ergebnisse fest?

Ausgezählt wird ab 18 Uhr am Wahltag. Erste Ergebnisse bei Bürgermeister- und Landratswahlen werden voraussichtlich noch am Wahlabend erwartet.
Die Auszählung bei Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen kann länger dauern. Ein landesweites Ergebnis wird erst für Mittwoch erwartet.

Alle Angaben ohne Gewähr.