Wiederholtes Schwarzfahren ist in Deutschland nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch strafbar. Die ausländische Studentin Lilli S. (Name geändert) ist in Nürnberg in den vergangenen drei Jahren drei Mal ohne Fahrkarte im Bus erwischt worden, daher hat sie nun ein Gericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Frau S., warum hatten Sie denn kein Ticket?

Lilli S.: Ich hatte mir jedes Mal das Semesterticket noch nicht gekauft, weil ich das Geld dafür nicht hatte. Erst musste ich den Studienbeitrag bezahlen, der kostet 130 Euro. Dann hätte ich noch 210 Euro für das Semesterticket hinlegen müssen. Das konnte ich mir nicht leisten. Ich habe etwa 450 Euro im Monat zum Leben.

Dann halten Sie sicher auch nichts davon, dass sie jetzt 600 Euro Geldstrafe zahlen müssen?

Lilli S.: Ich bin jeweils einmal in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ohne Fahrschein kontrolliert worden, das war Pech und ich habe jeweils 60 Euro Strafe bezahlt. Warum muss ich jetzt noch einmal Strafe zahlen, das verstehe ich einfach nicht.

Eine kirchliche Hilfsaktion gibt ihnen nun das Geld für die Geldstrafe. Haben Sie denn jetzt das Semesterticket?

Lilli S.: Ja, das darf mir einfach nicht mehr passieren. Aber ich würde sagen, man sollte lieber den Studienbeitrag auf 200 Euro erhöhen und darin sollte dann schon die Fahrkarte enthalten sein. Sonst ist das für mich einfach zu teuer.