Viele Menschen meinen, es sei leicht, ein Kind abzutreiben. "Aber das stimmt nicht", sagt Beate Schlett-Mewis von Pro familia in Würzburg. Allein, an Informationen zu kommen, sei mühsam, denn Ärzte dürfen nicht damit "werben", dass sie abtreiben. So will es Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Dass er kürzlich reformiert wurde, hat die Situation kaum entschärft. "Er muss weg", sagt sie mit Blick auf den Aktionstag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs am 28. September.
Im internationalen Vergleich
Die meisten Länder in Europa gehen laut Schlett-Mewis heute liberal mit dem Thema "Abtreibung" um: "Medizinisch korrekte Informationen über sichere Abbrüche zu verbreiten, ist erlaubt." Deutschland gehöre neben Albanien, Russland und drei weiteren Ländern zu jenen Staaten, in denen die Informationsfreiheit eingeschränkt wird. Dagegen will der Aktionstag vorgehen. Ein "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung", in dem auch Pro familia Mitglied ist, fordert eine europaweit einheitliche Politik. Ärzte sollen grundsätzlich darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche anbieten und wie sie Abbrüche vornehmen.
Notlagen der Frauen
In welche Notlage Schwangere geraten können, veranschaulicht Beate Schlett-Mewis am Beispiel ihrer Klientin Melanie S. (Name geändert). Kurz, nachdem S. schwanger geworden war, stellte sie fest, dass ihr neuer Partner, Vater des ungeborenen Kindes, massive psychische Probleme hat. "Er stellte völlig verrückte Sachen an, außerdem behandelte er die sechsjährige Tochter der Frau schlecht", erzählt ihre Konfliktberaterin. Die werdende Mutter geriet in Panik. Würde sie das Kind austragen, würden sie und ihre Tochter jahrelang mit diesem Mann zu tun haben: "Das war für sie unvorstellbar, weshalb sie sich entschloss, die Schwangerschaft abzubrechen."
In Fällen wie diesem kann Abtreibung dem Kinderschutz dienen, meint Schlett-Mewis: "So paradox das klingt." S. befürchtete, dass ihr Kind in chaotische Verhältnisse hineingeboren würde. Andere Frauen berichten Schlett-Mewis in der Beratung von großen finanziellen Problemen. Oder sie erzählen von prekären Wohnverhältnissen, in denen ein Kind nicht gesund aufwachsen könne. Manchmal hört Schlett-Mewis sogar: "Was ich mache, tue ich aus Liebe zu meinem Kind." Die meisten Frauen fragen im Beratungsgespräch direkt nach einem Arzt, der Abbrüche durchführt. Doch Pro familia darf keine Adressen herausgeben.
Aktuelle Lage
Das, so Schlett-Mewis, ist ihnen offiziell verboten: "Wir haben eine entsprechende Weisung von der Regierung von Unterfranken." Nur Gesundheitsämter, Krankenkassen und Gynäkologen sei es erlaubt, Namen und Adressen zu nennen. Außerdem gibt es neuerdings eine Liste der Bundesärztekammer (BÄK). Die wird nach Auskunft der BÄK-Pressestelle seit Ende Juli aufgebaut. Noch ist sie lückenhaft. Bayerische Ärzte fanden sich darauf bis vor kurzem gar nicht. Dass es in Würzburg eine stationäre und ambulante Möglichkeit gibt, Abbrüche durchführen zu lassen, ist der Liste bis heute nicht zu entnehmen.
Immerhin sei es jetzt möglich, sich zu informieren, sagt Sabine Demel, bayerische Vorsitzende des Vereins "donum vitae" zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens. Natürlich seien noch nicht allzu viele Ärzte aufgeführt. Das liege allerdings auch daran, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht zur ärztlichen Grundversorgung gehört: "Es bleibt der Gewissensentscheidung jedes Arztes vorbehalten, ob er sich in die Liste eintragen lässt." Auch die Frauen, die in die ergebnisoffene Konfliktberatung von "donum vitae" kommen, dürfen am Ende ihr Gewissen entscheiden lassen: "Wobei wir uns als Christen wünschen, dass sie Ja sagen zu ihrem Kind."
Immer häufiger werden Ärzte und Ärztinnen angezeigt
Andere Lebensschützer kennen für abtreibende Frauen kein Pardon. Genau eine Woche vor dem Aktionstag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wollen sie in einem "Marsch fürs Leben" in Berlin gegen Abtreibungen demonstrieren. Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge zeigten Lebensschützer in den vergangenen Jahren auch immer häufiger Ärzte an, die darüber informierten, wie sie Abtreibungen durchführen. Erst im Juni wurden wieder zwei Berliner Gynäkologinnen verurteilt.
Nach Einschätzung von Schlett-Mewis erschweren ideologische Vorurteile gegen Frauen die neu entflammte Debatte um Schwangerschaftsabbrüche. "Es wird so getan, als würden Frauen dies leichtsinnig tun und als seien sie nicht imstande, eine überlegte Entscheidung zu treffen", sagt die Pro familia-Mitarbeiterin. Doch das habe sie in ihrer Beratungsarbeit noch nie erfahren. Viele Frauen blieben bis zum Schluss leicht ambivalent - zu ihrem eigenen Nachteil: "Wir haben es schon erlebt, dass sich Klinikärzte wegen dieser Ambivalenz geweigert haben, den Abbruch durchzuführen."
"Es hat keine genügende Entkriminalisierung stattgefunden."
Dass der Paragraf 219a trotz Neuregelung heikel bleibt, bestätigt Carola Mägdefrau vom Frauen & Mädchen Gesundheitszentrum Nürnberg (FMGZ): "Es hat keine genügende Entkriminalisierung stattgefunden." Zwar dürften Ärzte informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen: "Sie müssen aber weiterhin mit Strafanzeigen rechnen, wenn sie beschreiben, welche Methoden sie anwenden." Auch das Team des Gesundheitszentrums ist deshalb einhellig der Meinung: "Der Paragraf 219a gehört ersatzlos gestrichen."
Frauen, befürchtet das FMGZ, werden wieder vermehrt ins Ausland reisen, weil die Situation hierzulande so problematisch sei. In Nürnberg selbst gebe es zwar eine Praxis auf dem Gelände des Klinikums, die Abbrüche vornimmt. Mägdefrau: "Wenn eine Frau aber nicht dorthin gehen möchte, weil sie im Klinikum arbeitet und es ihr zu nah ist, wird es sehr schwierig."