Am 23. Februar 2025 wird zum 21. Mal der Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und denen das Wahlrecht nicht von einem Richter oder einer Richterin aberkannt wurde.
2025 sind das zur Bundestagswahl etwa 59,2 Millionen Menschen.
Bundestagswahl in Deutschland
In Deutschland ist es entweder möglich, am Wahltag persönlich vor Ort in Wahlurnen zu wählen, oder per Briefwahl. Die Briefwahl muss extra beantragt werden.
Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 2. Februar ihre Wahlbenachrichtigung von der jeweiligen Gemeinde per Post zugeschickt bekommen. Der Zettel sollte bei der persönlichen Stimmabgabe mitgebracht werden, er enthält alle wichtigen Informationen zur eigenen Person sowie zum Ablauf der Wahl. Im Brief ist auch die Information enthalten, wie Briefwahl beantragt werden kann.
Erst- und Zweitstimme: So funktioniert die Stimmabgabe
Die Wahl an sich umfasst bei der Bundestagswahl in Deutschland zwei Kreuze. Einmal darf über die sogenannte Erststimme, dann über die Zweitstimme entschieden werden. Bei der Bundestagwahl 2025 kommt erstmals die Wahlrechtsreform zum Tragen.
Die Erststimme wählt eine*n Kandidat*in aus dem eigenen Wahlkreis – Deutschland ist in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. Jede Partei darf eine*n eigene*n Kandidat*in aufstellen, es ist aber auch möglich, unabhängig von einer Partei zu kandidieren.
In der ersten Stufe, der sogenannten Oberverteilung, wird ermittelt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil zustehen – der sogenannte Parteienproporz.
Anschließend folgt die Unterverteilung: Dabei werden die Sitze einer Partei auf deren Landeslisten verteilt, und zwar entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen, die auf die jeweiligen Landeslisten entfallen. Dieser Schritt gewährleistet den föderalen Proporz innerhalb einer Partei.
Verteilung der Sitze auf Kandidat*innen
Die in einem Bundesland einer Partei zugewiesene Zahl an Sitzen markiert gleichzeitig die Höchstzahl der möglichen Wahlkreisabgeordneten dieser Partei im jeweiligen Land. Zunächst werden die erfolgreichen Wahlkreisbewerber*innen– also jene, die in ihrem Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen errungen haben – nach ihrem Stimmanteil gereiht. In dieser Reihenfolge werden die Sitze der Partei vergeben, beginnend mit dem höchsten Stimmanteil.
Reichen die Sitze nach Zweitstimmenanteil nicht aus, um allen erfolgreichen Wahlkreisbewerbern einen Platz zuzuweisen, gehen die Bewerber mit den schwächsten Erststimmenergebnissen leer aus. Umgekehrt werden verbleibende Sitze, die über die Wahlkreisbewerber hinausgehen, über die Landesliste besetzt.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Zweitstimmendeckung: Ein*e Wahlkreisbewerber*in, der*die die Mehrheit der Erststimmen in seinem Wahlkreis gewinnt, erhält nur dann einen Sitz im Bundestag, wenn ausreichend Zweitstimmen für die Landesliste seiner Partei vorliegen. Fehlt diese Deckung, bleibt der Wahlkreis vakant. Das bedeutet, eine relative Mehrheit der Erststimmen allein garantiert keinen Sitz.
Diese Zweitstimmendeckung ist eine der zentralen Neuerungen des neuen Wahlrechts. Eine Ausnahme gilt für parteiunabhängige Kandidat*innen: Sie ziehen direkt in den Bundestag ein, sobald sie in ihrem Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhalten.
Briefwahl
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen muss beantragt werden. Der Antrag zur Briefwahl kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde des Hauptwohnortes oder formlos schriftlich, etwa per E-Mail, gestellt werden und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief ist Donnerstag, 20. Februar.

Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 fanden in Deutschland vorgezogene Neuwahlen zum Bundestag statt. Wir haben uns die Wahlprogramme der Parteien angeschaut und auf Aussagen zu Glaube, Religion und Kirchen sowie Familie, Kinder und Frauen untersucht.
Alle Analysen zu Religion, Glaube und Kirchen
Teil 1: Das Wahlprogramm von CDU und CSU
Teil 2: Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen
Teil 3: Das Wahlprogramm der SPD
Teil 4: Das Wahlprogramm der AfD
Teil 5: Das Wahlprogramm der FDP
Teil 6: Das Wahlprogramm des BSW
Teil 7: Das Wahlprogramm der Linken
Teil 8: Das Wahlprogramm von Volt
Alle Analysen zu Familie, Frauen und Kinder
Teil 1: Das Wahlprogramm von CDU und CSU
Teil 2: Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen
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Das Sonntags-Magazin "Demokratie" konnte bis 23. Februar 2025 kostenlos in unserem Shop heruntergeladen werden. Mittlerweile bekommt ihr es für 8,90 Euro zum Download.
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