1. Privater Besitz

Zukünftig soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für volljährige Personen legal sein. Es wird auch der private Anbau von bis zu drei Pflanzen mit berauschender Wirkung erlaubt sein. Die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche bleibt strafbar.

2. Gemeinschaftlicher Anbau

Nicht kommerzielle Vereine dürfen mit behördlicher Erlaubnis Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben. Es ist erlaubt, bis zu 50 Gramm pro Monat zu besitzen. Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm besitzen. Sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder können Stecklinge oder Samen für den privaten Anbau von den Vereinen erwerben. Allerdings nur in begrenztem Umfang. Die Vereine unterliegen Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen für den Anbau von Cannabis und können nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Treffen zum gemeinschaftlichen Konsumieren von Cannabis sind nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis wird auf dem Gelände des Anbauvereins verboten.

3. Minderjährige

Minderjährigen unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten, jedoch werden sie nicht strafrechtlich verfolgt. Handeln sie jedoch mit der Droge, machen sie sich strafbar. Jugendliche, die von der Polizei beim Konsum von Cannabis erwischt werden, sollten an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Der öffentliche Konsum von Drogen ist in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Sportplätzen untersagt.

4. Löschung von Strafurteilen

Zur Löschung von Verurteilungen im Bundeszentralregister kann man eine Beantragung stellen, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren eingestellt, wenn sie nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.

5. Aufklärung

Die Bundesregierung informiert mit einer Kampagne über die Gefahren des Cannabiskonsums für junge Menschen.

6. Werbung

Eine generelle Werbeverbotsregelung besteht sowohl für Cannabis als auch für Cannabis-Clubs. Es ist erlaubt, sachliche Informationen bereitzustellen.

7. Cannabisverkauf

Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung kann Cannabis nun in ausgewählten Cannabis-Clubs erworben werden. Für den kommerziellen Handel will Gesundheitsminister Lauterbach einen zweiten Gesetzentwurf vorlegen. Nach den von ihm bereits vorgelegten Eckpunkten soll der Verkauf von Cannabis an Erwachsene in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften zunächst in Modellregionen erprobt werden.

Hintergrund der geplanten Erprobungsphase von voraussichtlich fünf Jahren sind europarechtliche Vorgaben, nach denen eine bundesweite Zulassung von Geschäften zum Verkauf von Cannabis derzeit nicht möglich ist, so Lauterbach. Der noch ausstehende Gesetzentwurf soll der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Ursprünglich wollte die Ampel-Koalition den kontrollierten Verkauf von Cannabis bundesweit freigeben.

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