Am Mittwoch könnte die Landessynode in Bayern den Beschluss fassen, dass alle getauften Kinder in Bayern am Abendmahl teilnehmen dürfen. Bisher traf diese Entscheidung der jeweilige Kirchenvorstand einer Gemeinde. So feiern bereits mehr als die Hälfte aller Kirchengemeinden ihr Abendmahl mit Kindern.

Abendmahl mit Kindern beschäftigt die Kirche seit 1977

Das Thema Abendmahl mit Kindern ist nicht zum ersten Mal Thema in der Landessynode. Schon 1977 empfahl die Synode die Öffnung des Abendmahls und wiederholte im Jahr 2000 die Empfehlung, Kinder zum Abendmahl einzuladen und bat die Gemeinden, sich mit dem Thema zu befassen. Knapp 20 Jahre später ist das Thema noch immer aktuell, da noch nicht alle Gemeinden in Bayern die Öffnung des Abendmahls beschlossen haben.

Unterschiedliche Regeln in Bayern

So sind zwar in etwas mehr als der Hälfe der Gemeinden Bayerns Kinder zu der Abendmahlsfeier eingeladen, in einigen Gemeinden dürfen Sie jedoch nicht teilnehmen. Kinder könnten dadurch eine Ablehnung im Glauben erfahren, befürchten vier bayerische Dekanate, die dementsprechende Eingaben an die Landessynode erwirkt haben. Sie unterstützen, was der Landesverband für Evangelische Kindergottesdienstarbeit in Bayern schon lange umsetzen möchte: Die Einladung aller Getauften, egal ob erwachsen oder Kind, zum Abendmahl in allen Gemeinden Bayerns.

Entscheidung liegt aktuell beim Kirchenvorstand

Aktuell dürfen darüber die Kirchenvorstände der Gemeinde entscheiden, weil die Frage im sogenannten "ius liturgicum" verortet wird, das Kirchengemeinden das Recht über die Gestaltungsfreiheit von Gottesdiensten überträgt. Genau darin sehen die Befürworter der Eingaben jedoch eine Fehleinschätzung, denn die Einladung zum Abendmahl ist in ihren Augen eine grundlegende, sakramentstheologische Frage, die innerhalb der Landeskirche geregelt werden sollte. Die Einladung zum Abendmahl sollte deshalb bayernweit in einer evangelisch-lutherischen Kirche an alle christlich getauften Personen in einem Gottesdienst erfolgen. In der Praxis kontrollieren die wenigsten Gemeinden, ob alle, die sich im Gottesdienst einem Abendmahlskreis anschließen, auch tatsächlich alle offiziellen Bedingungen erfüllen. Auch aus seelsorgerischen Gründen, wird meist niemand ausgeschlossen, der teilnehmen möchte. So wird es zumindest bei Erwachsenen gehandhabt.

Ähnliche Regelung für Kinder wie für Erwachsene

Eine ähnliche Regelung wünscht sich Pfarrerin Susanne Haeßler, Referentin für Gottesdienste mit Kindern im Amt für Gemeindedienst, auch bei Kindern. Gemeinsam mit dem Landesverband für Evangelische Kindergottesdienstarbeit in Bayern setzt sie sich dafür ein, dass in allen Gemeinden Bayerns Kinder gemeinsam mit den Erwachsenen ihrer Gemeinde Abendmahl feiern dürfen. Natürlich sieht sie die Taufe als Einladungskriterium, sagte sonntagsblatt.de aber auch:

"Kein Kind, das mit offenen Händen im Abendmahlskreis steht, sollte mit leeren Händen entlassen werden. Wenn eine Familie mit einem nicht getauften Kind im Familiengottesdienst das Abendmahl mit feiert, dann ist das ein Grund sich zu freuen, dass diese Familie da ist. Und es ist ein wunderbarer Anlass, ins Gespräch mit der Familie zu kommen und zur Taufe einzuladen."

Gestaltungsmöglichkeiten beim Abendmahl mit Kindern

Die Gestaltung von Abendmahlsfeiern mit Kindern kann dabei ihrer Ansicht nach bis auf die Einsetzungsworte in kindgerechter Sprache verändert werden oder aber auch wie gewohnt erfolgen. Das Ziel der Eingabe sei keine generelle Veränderung der Abendmahlsliturgie und dass, wie einige Kritiker befürchten, nur noch neue, kindergeeignete Liturgien gefeiert würden. Lediglich die Einladung soll an alle getauften Personen im Gottesdienst und damit eben auch an Kinder gehen. Einzige Voraussetzung dafür ist dann eine Bereitstellung von Traubensaft, neben dem sonst üblichen Wein.

Einfacher Zugang zur Liebe Gottes

Haeßler sieht in der Einladung von Kindern zum Abendmahl auch die Erfüllung einer Aufgabe, die der PuK-Prozess der Landeskirche aufgibt: Menschen einen einfachen Weg zu der Liebe Gottes zu ermöglichen. Mit ihrem Anliegen steht sie außerdem nicht allein. Auch Christian Grethlein, Professor für Praktische Theologie, spricht sich für die Erweiterung des Abendmahlkreises aus. In einem Vortrag zum KinderGottesdienstTag der Rheinischen Landeskirche sagte er 2019:

"Feiern, bei denen grundsätzlich Kinder ausgeschlossen sind, sind in biblisch-theologischer Sicht keine Abendmahlfeiern."

Kritiker führen aus, dass Kinder noch nicht in der Lage seien zu verstehen, was das Abendmahl bedeutet. Damit werden Wissen und Verstehen zur Voraussetzung für die Einladung. Haeßler betont dagegen:

"Im der Feier des Abendmahls sind wir als ganze Menschen angesprochen und nicht allein unsern Verstand. Nicht ‚begreifet und verstehet‘ heißt es – sondern ‚schmecket und sehet wie freundlich der Herr ist‘. Für dieses sinnliche Erleben sind Kinder in besonderer Weise offen und empfänglich. Und  genau das  - die Freundlichkeit unserer Gottes - sollen auch Kinder erleben können am Tisch des Herrn!"