Evangelische Kirchenvorstände in Bayern können bis zum 15. September vorschlagen, wer neue Bischöfin oder neuer Bischof werden soll. Am 27. März 2023 werden die 108 Mitglieder der bayerischen Landessynode wählen, wer dem derzeitigen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm nachfolgt, teilte die Landeskirche am Mittwoch mit. Seine Amtszeit endet nach zwölf Jahren am 31. Oktober 2023.

Pfarrer*innen aus Landeskirche können Bischöf*in werden

Aus der ganzen Landeskirche könnten Pfarrerinnen und Pfarrer zur Wahl als Landesbischöfin oder als Landesbischof vorgeschlagen werden. Der Wahlvorbereitungsausschuss unter Leitung der Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel nimmt Vorschläge von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen, kirchlichen Verbänden und einzelnen Synodalen an.

Die breite Beteiligung bei der Suche nach geeigneten Bischofskandidaten sei eine große Stärke der evangelischen Kirche, sagte Preidel:

"Damit praktizieren wir etwas typisch Evangelisches: Die Kirche baut sich von unten nach oben auf."

Schon jetzt erhalte sie jeden Tag neue Vorschläge von Kirchenvorständen, die sich noch vor der Sommerpause mit der Bischofswahl beschäftigt hätten, sagte Preidel. Der endgültige Wahlvorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses wird am 10. Februar der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Der Fahrplan zur bayerischen evangelischen Bischofswahl 2023

Am 27. März 2023 wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den bayerischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gewählt. Im Juli 2022, also neun Monate vorher, nimmt der Wahlvorbereitungsausschuss seine Arbeit auf. Unter anderem startet dann auch die Frist, in der Namensvorschläge für mögliche Bischofskandidaten eingereicht werden können.

Die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Bischofswahl 2023:

15. Juli 2022: An diesem Tag fand die Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses statt. Seitdem können Mitglieder der bayerischen evangelischen Landessynode, von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen und kirchlichen Verbänden Namensvorschläge für das Bischofsamt einreichen.

15. September 2022: Die Frist für die Einreichung von Namensvorschlägen für das Bischofsamt endet.

16. Dezember 2022: Der Wahlvorbereitungsausschuss stellt einen vorläufigen Wahlvorschlag auf.

3. Februar 2023: Der Wahlvorbereitungsausschuss beschließt über die endgültige Kandidierendenliste, die dann der bayerischen evangelischen Landessynode vorgelegt werden soll. Die Liste muss mindestens zwei und höchstens sechs Kandidatinnen und Kandidaten für das Bischofsamt umfassen.

10. Februar 2023: Pressekonferenz zum Wahlvorschlag

17. März 2023: Vorstellung und Gespräche mit den Kandidaten und Kandidatinnen in öffentlicher Sitzung der Landessynode in Nürnberg

26. März 2023: Beginn der Synodentagung in München

27. März 2023: Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin in der Kirche St. Matthäus in München

Oktober 2023: Verabschiedung von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in München, St. Matthäus.

Oktober/November 2023: Einführung des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin in der Nürnberger Lorenzkirche.