Die bayerische evangelische Landessynode bereitet sich auf die Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin im Frühjahr 2023 vor. Ab dem 15. Juli können Namensvorschläge zur Wahl eingereicht werden, sagte Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel dem Sonntagsblatt.

An diesem Tag habe auch der Wahlvorbereitungsausschuss seine konstituierende Sitzung. Vorschläge können von Mitgliedern der Synode, von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen und kirchlichen Verbänden bis 15. September gemacht werden.

Erwartungen an Führungsstil

An diesem Samstag (2. Juli) wolle die Landessynode nochmals in Erlangen zusammentreffen, um über das Profil eines neuen Bischofs oder einer neuen Bischöfin zu beraten, sagte Preidel. Fragen seien etwa, welche Erwartungen zum Führungsstil an die Kandidaten man habe und für welche Zukunftsaufgaben sie gerüstet sein sollten. In der Kirchenkultur habe sich in den vergangenen Jahren viel verändert, sagte Preidel.

Der Glaube sei für die Menschen zu einer individuellen Entscheidung geworden. Es brauche also eine Person, die Menschen auch in Zukunft für den Glauben begeistern könne und hierfür weiterhin neue Wege beschreite - etwa Kirche an neuen Orten, wie dies etwa mit den Vesperkirchen oder auch Pop-up-Kirchen bereits geschieht.

Das evangelische Bischofsamt in Bayern

Ins bayerische evangelische Bischofsamt kann gewählt werden, wer evangelischer Pfarrer oder evangelische Pfarrerin ist. Eine Zugehörigkeit zur bayerischen Landeskirche ist nicht nötig. Der Landesbischof wird von der Landessynode, dem Kirchenparlament der 2,2 Millionen Protestanten im Freistaat, auf zwölf Jahre gewählt. Amtierender Landesbischof ist seit 2011 Heinrich Bedford-Strohm. Die nächste Wahl soll am 27. März 2023 bei der Frühjahrstagung der Landessynode in München stattfinden. Die Kandidaten benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei einem möglichen dritten Wahlgang würde laut Kirchengesetz aber auch eine einfache Mehrheit genügen.

Der Landesbischof gilt als "primus inter pares" ("Erster unter Gleichen"), daher ist in der evangelischen Kirche - anders als in der katholischen - auch nicht von einem Oberhirten oder einem Oberhaupt die Rede. Trotzdem hat der Landesbischof besondere Befugnisse: Er ernennt die Kirchenbeamten und Pfarrer, ist für die Ausfertigung und Verkündung von Kirchengesetzen zuständig und hat den Vorsitz im Landeskirchenrat. Zudem vertritt er die Landeskirche in der Öffentlichkeit und in ökumenischen Fragen. Auch ist er dazu angehalten, der Seelsorger für die rund 2.800 Pfarrer und Pfarrerinnen in den 1.536 evangelischen Kirchengemeinden in Bayern zu sein.

Der Wahlvorbereitungsausschuss, dem der gesamte Landessynodalausschuss sowie einige Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchenrats, unter ihnen auch der amtierende Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, angehören, sichtet ab Mitte September die eingegangenen Namensvorschläge, erläuterte Preidel weiter.

Das Gremium wähle dann geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus - mindestens zwei und höchstens sechs. Diese Vorschläge müsse sie dann der bayerischen Staatsregierung, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und den Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) zur Zustimmung vorlegen.

Wer Bischof oder Bischöfin werden kann

Ins Bischofsamt gewählt werden kann, wer evangelischer Pfarrer oder evangelische Pfarrerin ist. Die Person muss aber nicht zwingend der bayerischen Landeskirche angehören. Die finalen Kandidaten werden der Synode mitgeteilt und müssen sich dieses Mal - entsprechend des neuen im März von der Landessynode beschlossenen Bischofswahlgesetzes - der Öffentlichkeit präsentieren.

Diese neue Transparenz sei sehr wichtig, betonte Preidel. In anderen Landeskirchen seien öffentliche Vorstellungen bereits längst der Fall.

Die Synode wählt den neuen Bischof oder die neue Bischöfin am 27. März während ihrer Tagung in München in der Bischofskirche St. Matthäus.

Der Fahrplan zur bayerischen evangelischen Bischofswahl 2023

Am 27. März 2023 wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den bayerischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gewählt. Im Juli 2022, also neun Monate vorher, nimmt der Wahlvorbereitungsausschuss seine Arbeit auf. Unter anderem startet dann auch die Frist, in der Namensvorschläge für mögliche Bischofskandidaten eingereicht werden können. Der Evangelische Pressedienst (epd) hat die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Bischofswahl 2023 skizziert.

15. Juli 2022: Erste Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses. Ab jetzt können Mitglieder der bayerischen evangelischen Landessynode, von Kirchenvorständen, Pfarrkapiteln, Dekanatsausschüssen und kirchlichen Verbänden Namensvorschläge für das Bischofsamt einreichen.

15. September 2022: Die Frist für die Einreichung von Namensvorschlägen für das Bischofsamt endet.

16. Dezember 2022: Der Wahlvorbereitungsausschuss stellt einen vorläufigen Wahlvorschlag auf.

3. Februar 2023: Der Wahlvorbereitungsausschuss beschließt über die endgültige Kandidierendenliste, die dann der bayerischen evangelischen Landessynode vorgelegt werden soll. Die Liste muss mindestens zwei und höchstens sechs Kandidatinnen und Kandidaten für das Bischofsamt umfassen.

10. Februar 2023: Pressekonferenz zum Wahlvorschlag

17. März 2023: Vorstellung und Gespräche mit den Kandidaten und Kandidatinnen in öffentlicher Sitzung der Landessynode in Nürnberg

26. März 2023: Beginn der Synodentagung in München

27. März 2023: Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin in der Kirche St. Matthäus in München

Oktober 2023: Verabschiedung von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in München, St. Matthäus.

Oktober/November 2023: Einführung des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin in der Nürnberger Lorenzkirche.