Als die Europäische Union im Sommer 2025 über mögliche Sanktionen gegen Israel diskutierte, warnte Katharina von Schnurbein vor einer Verknüpfung der Debatte mit vermeintlichen "Gerüchten über Juden". Auch Spendenaktionen für Gaza brachte die damalige Antisemitismuskoordinatorin der EU mit möglichen antisemitischen Motiven in Verbindung. Das geht aus einem vertraulichen diplomatischen Protokoll hervor, über das der "EUobserver" im Juli 2025 berichtete.

Die Äußerungen waren umstritten. Mehrere EU-Diplomaten hatten demnach davor gewarnt, Kritik an der israelischen Regierung pauschal als Antisemitismus zu bezeichnen. Eine Recherche der israelischen Zeitung "Haaretz" vom Februar 2026 ging noch weiter: Sie zeichnete das Bild einer EU-Beamtin, die sich über Jahre zu einer einflussreichen Fürsprecherin der israelischen Regierung entwickelt habe. Der Titel des Beitrags formuliert den Vorwurf zugespitzt: Von Schnurbein sei zu einer "inoffiziellen Botschafterin Israels" geworden.

Nun soll die 1973 in Bayern geborene Politikwissenschaftlerin die Bundesregierung im Kampf gegen Antisemitismus und bei der Förderung jüdischen Lebens vertreten. Am 14. Oktober 2026 wurde sie zur Nachfolgerin von Felix Klein berufen, Ende Oktober soll sie ihre Arbeit in Berlin aufnehmen.

Von Schnurbein bringt mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der europäischen Antisemitismusbekämpfung mit. Doch die Kontroversen um sie werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet die Aufgabe, jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus zu bekämpfen, und wo beginnt die politische Interessenvertretung für einen Staat?

Dabei geht es nicht darum, ob von Schnurbein Israel politisch nahesteht. Entscheidend ist, ob sie zwischen dem Schutz jüdischen Lebens, der Bekämpfung von Antisemitismus und der Verteidigung konkreter Entscheidungen der israelischen Regierung hinreichend unterscheiden kann.

Von der EU-Kommission ins Bundesinnenministerium

Von Schnurbein ist keine politische Quereinsteigerin. Sie wuchs in einer protestantischen Familie in Bayern auf. Nach einem Studium der Slawistik und Politikwissenschaft in Prag, Bonn und Oxford begann sie ihre Laufbahn bei der Europäischen Kommission. Sie arbeitete als Pressesprecherin und gehörte später zum Beraterteam von Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Im Dezember 2015 übernahm sie die Koordination der europäischen Bemühungen gegen Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens.

In dieser Funktion setzte sie sich für eine gemeinsame europäische Strategie gegen Antisemitismus ein. Die im Jahr 2021 verabschiedete Strategie sowie ihre Zusammenarbeit mit jüdischen Gemeinden und Organisationen zählen zu den wichtigsten Meilensteinen ihrer Amtszeit.

Ihre Berufung nach Berlin ist deshalb mehr als eine gewöhnliche Personalentscheidung. Die Bundesregierung holt eine Fachfrau, die die europäische Debatte über Antisemitismus über Jahre hinweg mitgeprägt hat. Umso wichtiger ist die Frage, welches Verständnis von Antisemitismus sie in ihr neues Amt einbringt – und wie sie dieses Verständnis in konkreten politischen Konflikten anwendet.

Wenn Kritik an Israel unter Antisemitismusverdacht gerät

Im Zentrum der Kontroverse steht ein Treffen mit EU-Botschaftern in Tel Aviv vom 29. Mai 2025, über das der "EUobserver" berichtet hat. Demnach warnte von Schnurbein davor, die Überprüfung des EU-Israel-Abkommens auf "Gerüchte über Juden" statt auf Fakten zu stützen. Außerdem habe sie kritisiert, dass Nachrichten über israelische Lebensmittellieferungen nach Gaza von den Vereinten Nationen und den Medien ignoriert würden.

Besonders umstritten war ihre Einordnung von Spendenaktionen für Gaza als Beispiel für einen möglichen "unterschwelligen Antisemitismus". Diese Formulierungen stammen aus einem diplomatischen Protokoll, das dem "EUobserver" vorlag. Die Zeitung berichtete auch, dass mehrere Diplomaten bereits vor dem Treffen vor einer Gleichsetzung von Kritik an der israelischen Regierung und Antisemitismus gewarnt hatten.

Die Kritik berührt eine grundlegende Unterscheidung: Jüd:innen sind nicht mit der Regierung Israels gleichzusetzen. Antisemitismus kann sich in vermeintlicher Kritik an Israel äußern, etwa wenn jüdische Menschen kollektiv für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden oder wenn antisemitische Stereotype verbreitet werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Kritik an der Politik Israels antisemitisch wäre.

Von Schnurbein hat diese Unterscheidung öffentlich selbst betont. In einem Interview mit dem österreichischen ORF erklärte sie, eine kritische Haltung gegenüber Israel im Gaza-Krieg sei nicht automatisch antisemitisch. 

Eine Definition und ihre politischen Folgen

Ein wichtiger Bestandteil von Schnurbeins Arbeit ist die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Schnurbein hat sich dafür eingesetzt, dass diese Definition in Europa verbreitet wird und von staatlichen Institutionen übernommen wird.

Die Definition beschreibt Antisemitismus und nennt Beispiele, von denen einige den Umgang mit Israel betreffen. Dazu gehören etwa die Dämonisierung des Staates oder die Anwendung doppelter Standards. Zugleich hält die Definition ausdrücklich fest, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar ist, nicht als antisemitisch gelten kann.

Umstritten ist jedoch, wie diese Beispiele in der Praxis ausgelegt werden. Befürworter:innen sehen in der Definition ein wichtiges Instrument, um auch neuere Erscheinungsformen des Antisemitismus zu erkennen. Kritiker:innen warnen hingegen davor, dass sie zur Einschränkung legitimer politischer Kritik eingesetzt werden könnte.

Mit der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus gibt es seit 2021 einen weiteren Orientierungsrahmen. Sie wurde von Wissenschaftler:innen aus verschiedenen Fachgebieten entwickelt, um Antisemitismus präziser erfassbar zu machen, ohne die Debatte über Israel und Palästina unnötig einzuengen. Die Erklärung versteht sich als Alternative zur IHRA-Definition, kann aber auch zur Interpretation dieser Definition herangezogen werden.

Die Auseinandersetzung ist nicht bloß akademisch. Welche Definition staatliche Institutionen verwenden und wie sie diese anwenden, kann sich auf Förderentscheidungen, Kulturveranstaltungen und den Umgang mit politischen Protesten auswirken.

Für von Schnurbein stellt sich deshalb eine konkrete Frage: Wie kann sichergestellt werden, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht dazu führt, legitime Kritik an der israelischen Regierung unter einen pauschalen Verdacht zu stellen?

Zwei Briefe, zwei unterschiedliche Bewertungen

Die Kontroverse um von Schnurbein führte im Sommer 2025 zu einer außergewöhnlichen Auseinandersetzung über ihre Eignung für das Amt. In einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte eine Gruppe von 29 jüdischen und israelischen Organisationen ihre Ablösung. Zu den Kritikpunkten gehörte der Vorwurf, von Schnurbein habe ihre institutionelle Rolle überschritten und die Interessen der israelischen Regierung gegenüber der EU vertreten.

Die Kritik blieb nicht unwidersprochen. So veröffentlichten mehr als 80 jüdische Organisationen aus Europa und darüber hinaus eine Solidaritätserklärung, in der sie ihre Unterstützung und Wertschätzung für von Schnurbeins Arbeit zum Ausdruck brachten. Zu den Unterzeichnenden gehörte auch der Zentralrat der Juden in Deutschland.

Diese unterschiedlichen Reaktionen zeigen, dass die Kontroverse auch innerhalb jüdischer Organisationen unterschiedlich bewertet wird. Die Unterstützer:innen verweisen auf von Schnurbeins langjährige Arbeit, ihre Vernetzung und ihren Einsatz für jüdische Gemeinden. Die Kritiker:innen sehen in ihrem Vorgehen hingegen eine problematische Vermischung von Antisemitismusbekämpfung und politischer Interessenvertretung für Israel.

Keine dieser Positionen kann für sich beanspruchen, die jüdische Perspektive insgesamt zu repräsentieren. Ebenso wenig lässt sich die Kritik allein mit dem Hinweis auf die große Zahl ihrer Unterstützer:innen entkräften.

Eine Aufgabe, die Unabhängigkeit verlangt

Von Schnurbein übernimmt die Verantwortung in einer Zeit, in der jüdische Menschen in Deutschland Schutz vor Bedrohungen, Diskriminierung und antisemitischer Gewalt benötigen. Der Kampf gegen Antisemitismus ist keine abstrakte Debatte über Begriffe und Definitionen, sondern eine konkrete gesellschaftliche Aufgabe.

Dazu gehört, antisemitische Vorfälle konsequent zu benennen und jüdisches Leben zu stärken. Und dazu gehört auch, zwischen jüdischen Menschen, dem Judentum und dem Staat Israel zu unterscheiden. Wer diese Ebenen vermischt, riskiert, jüdische Menschen für staatliches Handeln verantwortlich zu machen – oder politische Entscheidungen Israels einer Kritik zu entziehen, die bei anderen Staaten selbstverständlich wäre.

Mit Felix Klein übergibt ein Amtsinhaber, der die bundesweite Arbeit gegen Antisemitismus acht Jahre lang geprägt hat, die Verantwortung an seine Nachfolgerin. Während seiner Amtszeit gab es ebenfalls Auseinandersetzungen über den Umgang mit Kritik an Israel und die IHRA-Definition. Für von Schnurbein wird es deshalb nicht nur darum gehen, bestehende Strukturen fortzuführen. Sie muss auch zeigen, wie sie mit den Konflikten umgeht, die ihre Arbeit in Brüssel begleitet haben.

Als Antisemitismusbeauftragte muss sie weder die israelische Regierung verteidigen noch deren Kritiker:innen unterstützen. Ihr Auftrag ist es, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen. An diesem Maßstab wird sich ihre Arbeit in Berlin messen lassen müssen.