Am 27. März wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den amtierenden bayerischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gewählt. Zwei Frauen und zwei Männer gehen ins Rennen um das Bischofsamt in der bayerischen Landeskirche.

Hier geht es zum Live-Ticker am Wahltag.

Auf der Wahlliste stehen demnach die Landshuter Dekanin Nina Lubomierski (47), die Direktorin des Partnerschaftszentrums Mission EineWelt, Gabriele Hoerschelmann  (54), sowie der Münchner Regionalbischof Christian Kopp (58) und der Windsbacher Dekan Klaus Schlicker (56), teilte die bayerische Landeskirche mit. Der finale Wahlvorschlag war vom sogenannten Wahlvorbereitungsausschuss beschlossen worden.

Wir haben die wichtigsten Informationen auf dem Weg zur Bischofswahl zusammengefasst.

Wie läuft die Bischofswahl am 27. März ab?

Die Wahl des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin ist der zentrale Punkt bei der Frühjahrstagung der Landessynode - dem Kirchenparlament der Evangelischen in Bayern - in diesem März. Die Synode startet am 26. März, einem Sonntag, traditionell mit einem Gottesdienst.

Die Wahl selbst steht am Montag (27. März) auf dem Programm. In den ersten beiden Wahlgängen müssten Kandidierende eine Zwei-Drittel-Mehrheit der 108 Synodalen auf sich vereinigen - im dritten oder vierten Wahlgang würde die einfache Mehrheit aller Synodalen genügen.

Sollte ein fünfter Wahlgang nötig sein, dürfen nur noch die drei Kandidaten antreten, die im vierten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Wäre daraufhin noch ein sechster Wahlgang nötig, gäbe es nur noch zwei Kandidierende.

Für den Fall, dass es auch dann noch keine Mehrheit gibt, müsste der Wahlvorbereitungsausschuss einen neuen Wahlvorschlag erstellen. Die einzelnen Wahlgänge sind geheim und schriftlich (auch digital).

Wer darf Bischof oder Bischöfin werden?

Landesbischöfin oder Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) kann nicht jeder werden. In verschiedenen Verträgen und Gesetzen ist beispielsweise ganz genau geregelt, wer überhaupt kandidieren darf - und selbst dann könnte es sein, dass er oder sie gar nicht zur Wahl stehen. Denn die Bayerische Staatsregierung könnte Kandidierende für das wichtige Amt auch ablehnen.

In der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Siebter Abschnitt, Artikel 60-63) sind die Stellung, die grundlegenden Aufgaben und die Wahlmodalitäten geregelt - die Details zur "Rechtsstellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin" im Bischofsgesetz (BischofsG). Laut diesen Vorgaben kommt für das Amt nur eine ordinierte Pfarrerin oder ein Pfarrer infrage, die in der ELKB arbeiten dürfte.

Wer schlägt die Kandidierenden vor?

Selbst bewerben kann man sich für das Bischofsamt nicht - Wahlvorschläge, sogenannte Anregungen, können von verschiedenen kirchlichen Gremien oder Institutionen, wie etwa Kirchenvorständen oder Verbänden, sowie von Mitgliedern der Synode gemacht werden. Der Wahlvorschlag - also die Liste mit den Kandidierenden - wird der Staatsregierung vorgelegt. Diese dürfte (rein theoretisch) auch Kandidierende ablehnen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Staatsvertrag zwischen Bayern und der Landeskirche aus dem Jahr 1924. Auch bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) muss der Vorschlag aus Bayern vorgelegt werden. Erst wenn es grünes Licht von allen Seiten gibt, wird der endgültige Wahlvorschlag beschlossen und veröffentlicht.

Der Fahrplan zur Bischofswahl:

1. Juli 2022: Die Kirchenvorstände, Dekanatsausschüsse, Pfarrkapitel, Verbände und die Mitglieder der Landessynode konnten bis zum 15. September 2022 dem Wahlvorbereitungsausschuss Anregungen zum künftigen Landesbischof, zur künftigen Landesbischöfin machen.

15. Juli 2022: Der Wahlvorbereitungsausschuss traf sich zu seiner ersten Sitzung.

15. September 2022: Die Frist für die Einreichung von Namensvorschlägen für das Bischofsamt endete, der Wahlvorbereitungsausschuss sichtete im Anschluss die insgesamt 26 Vorgeschlagenen.

16. Dezember 2022: Der Wahlvorbereitungsausschuss hat einen vorläufigen Wahlvorschlag aufgestellt.

23. Januar 2023: Erste Medien berichten über die Kandidierendenliste: Demnach stehen zwei Frauen und zwei Männer auf der noch nicht endgültig beschlossenen Liste.

27. Januar 2023: Der Wahlvorbereitungsausschuss will über die endgültige Kandidierendenliste beschließen, die dann der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vorgelegt werden soll. Die Liste muss mindestens zwei und darf höchstens sechs Kandidatinnen und Kandidaten für das Bischofsamt umfassen.

31. Januar 2023: Pressekonferenz mit den vier Kandidierenden im Münchner Presseclub.

17. März 2023: Vorstellung und Gespräche mit den Kandidaten und Kandidatinnen in öffentlicher Sitzung der Landessynode in Nürnberg

26. März 2023: Beginn der Synodaltagung in München

27. März 2023: Wahl eines neuen Landesbischofs oder einer neuen Landesbischöfin in der Kirche St. Matthäus in München

Oktober 2023: Verabschiedung von Amtsinhaber Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in München, St. Matthäus.

Oktober/November 2023: Einführung des neuen Landesbischofs oder der neuen Landesbischöfin in der Nürnberger Lorenzkirche.