Die Grünen im bayerischen Landtag drängen auf eine Reform bei der Finanzierung von Jugendhilfe-Projekten im Freistaat. Die bisherige Förderpraxis der Träger sei veraltet, unsozial und unfair, moniert die größte Oppositionspartei im Landtag.

Bekräftigt wird die Kritik vonseiten der Jugendhilfe-Träger, die CSU sieht die Sache unterdessen völlig anders. Im Kern geht es bei der Kritik darum, wie viel Eigenmittel die Projektträger selbst als Geldleistung mit einbringen müssen.

Grüne kritisieren Förderpraxis

Die staatliche Förderung der Jugendhilfe wird laut Sozialgesetzbuch des Bundes (SGB VIII, § 74 Abs. 1 Nr. 4) von der Erbringung einer "angemessenen Eigenleistung der jeweiligen Träger der freien Jugendhilfe" abhängig gemacht. Bayern definiert dies in seiner Förderpraxis in aller Regel so, dass Träger der freien Jugendhilfe pauschale Sätze - üblicherweise zehn Prozent der Fördersumme - als bare Eigenmittel zu erbringen haben, kritisieren die Grünen in einem Gesetzentwurf dazu.

Die Voraussetzungen für die Förderung von Projekten der Jugendhilfe in Bayern gehören nach Ansicht der Landesvorsitzenden der Grünen, Eva Lettenbauer, deshalb dringend überarbeitet. Die aktuelle Regelung verhindere den Ausbau der Jugendhilfe und lasse junge Menschen allein, sagte die Landtagsabgeordnete. "Insbesondere kleine Träger werden durch dieses Verfahren de facto von einer öffentlichen Förderung ausgeschlossen", weil sie nicht genug Eigenmittel hätten, sagte sie.

Caritas-Chef versteht rigide Förderpraxis nicht

Einer dieser Träger, wenn auch kein kleiner, ist die Caritas Straubing. Zwar lasse die aktuelle Rechtslage auch in Bayern Spielräume, wie die "angemessene Eigenleistung" konkret auszusehen hat, sagte der Straubinger Caritas-Geschäftsführer Nic Scheidler:

"Üblich ist, dass zehn Prozent Barmittel gefordert werden."

Dabei könnten auch Räume, Verwaltung und Ehrenamtliche eingerechnet werden. Warum die Förderpraxis in Bayern so rigide ist? "Wir verstehen es selbst nicht", sagte Scheidler.

Jugendring unterstützt Grünen-Vorstoß – CSU hält dagegen

Auch der Bayerische Jugendring (BJR) steht hinter dem Grünen-Vorstoß, der im Sozialausschuss des Landtags von Vertretern der SPD und der FDP mitgetragen wurde. BJR-Präsident Matthias Fack sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), eine Änderung bei der Eigenmittel-Praxis würde zur Entbürokratisierung der Förderung beitragen. Eine Berücksichtigung von ehrenamtlichem Engagement als Eigenleistung "käme auch dem Vorrang freier Träger nach SGB VIII nach".

Der jugendpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Matthias Enghuber, kann die Kritik nicht nachvollziehen. Schon jetzt sei ein Verzicht auf Geldmittel möglich - allerdings müssten die Träger dies gut begründen können. "Der Verzicht auf die Geldmittel soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden", erläutert der Landtagsabgeordnete:

"Der finanzielle Eigenanteil soll seitens der Träger auch zeigen, dass ihnen etwas an der Durchführung der beantragten Jugendhilfe-Projekte liegt."

Schon jetzt kann unter gewissen Umständen auf die Eigenmittel verzichtet werden - ein Grund, weshalb CSU-Vertreter im Landtag den Gesetzentwurf als überflüssig abgelehnt haben. Lettenbauer widerspricht dieser Haltung vehement: Sie wisse von vielen Trägern, dass sie sich nicht auf eine Einzelfallentscheidung verlassen könnten und sich daher nicht mehr für Projekte oder Förderungen bewerben. Eine Einschätzung, die auch der Straubinger Caritas-Experte Scheidler teilt.

Weitere Argumente

Enghuber kontert, dass Jugendhilfe nun mal zuallererst Aufgabe der Kommunen sei - also der Landkreise und kreisfreien Städte. Und wenn die Förderung von Jugendhilfe-Projekten aus Mitteln des Freistaats bei unter einem Drittel liege, könne die Kommune auch selbst entscheiden, ob sie von den Trägern überhaupt eine Eigenleistung fordere. Bezahle der Freistaat aber mehr als ein Drittel des Projekts, so soll es beim Fokus auf Geldmittel in Höhe von zehn Prozent bleiben, sagt Enghuber.

In anderen Bundesländern wie etwa Baden-Württemberg würden auch andere Eigenleistungen der Träger anerkannt, sagt Grünen-Abgeordnete Lettenbauer. Dazu gehörten etwa ehrenamtliche Arbeit oder die Bereitstellung von Sachmitteln wie Räumen oder Fahrzeugen. Denn in welcher Form die Eigenleistung erbracht werden solle, schreibt das Bundesgesetz nicht vor.