Innerhalb einer Woche hat der Bundestag Reformen in der Pflege beraten und am Freitag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Im Zentrum stehen Entlastungen für Heimbewohner und bessere Löhne für Altenpflegekräfte.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz. Linken und Grünen gehen die Verbesserungen nicht weit genug. Es sei höchstens ein "Pflegereförmchen", sagte die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche.

Bundesgesundheitsminister Spahn verteidigt die Änderungen 

Die FDP kritisierte die Pläne aus anderem Grund. Dies sei ein Eingriff in die Tarifautonomie. Auch die AfD lehnte die Einmischung des Staates ab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dagegen verteidigte die Änderungen. Damit würden wichtige Verbesserungsschritte gegangen, sagte er. Für viele Pflegekräfte werde sich das "in Euro und Cent" auszahlen.

Von September 2022 an sollen nur noch solche Einrichtungen mit der Pflegekasse abrechnen können, die Tariflöhne, Vergütungen nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder Löhne mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften werden nur etwa die Hälfte nach Tarif bezahlt. Die Koalition hatte immer wieder eine Verbesserung der Löhne versprochen. Zuletzt war der Weg über einen Flächentarif an den Caritas-Arbeitgebern gescheitert.

Heimbewohner erhalten Zuschuss zu eigenen Zuzahlungen

Heimbewohner erhalten von 2022 an einen Zuschuss zu ihren seit Jahren steigenden Zuzahlungen. Mit der Dauer des Heimaufenthalts wird der Zuschuss zu dem pflegebedingten Eigenanteil von fünf Prozent im ersten Jahr auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr stufenweise angehoben. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungs-Beträge für die Versorgung durch Pflegedienste um fünf Prozent erhöht. Das Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige steigt nicht.

Weitere Änderungen sollen den Pflegeberuf attraktiver machen. Dazu zählen mehr Entscheidungsbefugnisse für Pflegekräfte und langfristig Vorgaben für eine ausreichende Personalausstattung. Zur Gegenfinanzierung der steigenden Ausgaben erhält die Pflegeversicherung jährlich einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro. Weitere 400 Millionen Euro an Einnahmen soll eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkt bringen. Sie zahlen dann 3,4 Prozent ihres Einkommens für die Pflegeversicherung.

Heftige Kritik kommt seitens der Sozial- und Fachverbände

Sozial- und Fachverbände übten heftige Kritik an der Finanzierung der Reform. Nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) steuert die Pflegeversicherung auf ein Milliarden-Defizit und Beitragserhöhungen zu.

Der Sozialverband VdK erklärte, die Reform sei nicht gegenfinanziert. Die zusätzlichen Kosten würden durch versteckte Leistungskürzungen an anderer Stelle von den Pflegebedürftigen selbst getragen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

TARIFBINDUNG: Von September 2022 an sollen nur noch tarifgebundene Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen können. Kirchliche Arbeitsrechtsregelungen sind Tarifverträgen gleichgestellt. Die Bezahlung nach Tarif wird von den Kassen vollständig refinanziert. Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, können mit den Pflegekassen nur abrechnen, wenn sie mindestens Vergütungen in Höhe von Tariflöhnen oder bis zu zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tarifverträge zahlen.

ENTLASTUNG VON HEIMBEWOHNERN: Heimbewohnerinnen und -bewohner werden ab 2022 bei den Eigenanteilen entlastet. Sie zahlen im ersten Jahr fünf Prozent weniger zu ihrer Pflege dazu als heute, im zweiten Jahr 25 Prozent weniger, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent weniger. Der Eigenanteil zur Pflege ist nur ein Teil der Zuzahlungen für einen Heimplatz und liegt im Bundesdurchschnitt derzeit bei 831 Euro im Monat. Im dritten Jahr im Heim würde ein Bewohner also um rund 400 Euro entlastet. Heimbewohnerzahlen außerdem für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Betreiber - im Bundesdurchschnitt sind das inzwischen 2.068 Euro monatlich.

PFLEGE IN DER KLINIK: Nach einem Krankenhausaufenthalt haben pflegebedürftige Menschen künftig einen Anspruch darauf, bis zu zehn Tage übergangsweise in der Klinik gepflegt zu werden, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar oder ein direkter Übergang in eine Pflege zu Hause nicht möglich ist.

AMBULANTE PFLEGE: Die Sachleistungen in der ambulanten Pflege werden um fünf Prozent erhöht, das Pflegegeld aber nicht. Der jährliche Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege steigt um zehn Prozent.

PERSONALAUSSTATUNG: In zwei Jahren, am 1. Juli 2023, soll ein einheitliches Bemessungsverfahren für den Bedarf an Fach-und Assistenzkräften in einem Heim eingeführt werden. Modellprojekten zufolge wird das zu Neueinstellungen vor allem von Assistenz- und Betreuungskräften führen, um die Fachkräfte zu entlasten.

FINANZIERUNG: Zur Finanzierung der Mehrkosten durch die Reformen erhält die Pflegeversicherung künftig einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro. Außerdem steigen die Pflegebeiträge für Kinderlose Anfang 2022 von 3,3 auf 3,4 Prozent des Einkommens. Das soll weitere 400 Millionen Euro einbringen.