Das Verbot von nächtlichem Alkoholkonsum in München ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gekippt worden. Damit bestätigte der BayVGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Freitag, das einem Eilantrag gegen das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit stattgegeben hatte. In der Begründung des BayVGH hieß es, die Allgemeinverfügung sei unverhältnismäßig, "soweit sie sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt".

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will entsprechend dem Urteil den Alkoholkonsum und -verkauf außerhalb der Gastronomie künftig nur an klar benannten "Hotspots" verbieten. (AZ: 20 CS 20.1962)

Die Stadt München hatte per Allgemeinverfügung vom 27. August angeordnet, dass ab dem Tag mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in München für sieben Tage der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum zwischen 23 und 6 Uhr verboten sein sollte.

Corona-Krise: Alkoholverbot in München gekippt

Das Verwaltungsgericht hatte als erste Instanz angeordnet, dass dagegen die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gelte. Die Landeshauptstadt legte Beschwerde ein - erfolglos.

Der BayVGH begründete, dass das Alkoholverbot als Schutzmaßnahme zwar geeignet sei, um der Coronavirus-Ausbreitung entgegenzuwirken. Es trage dazu bei, Menschenansammlungen zu verhüten; zudem könne Alkoholkonsum zu enthemmten und damit für den Infektionsschutz problematischen Verhaltensweisen führen. Dies durch eine Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet zu regeln, sei jedoch nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.

Das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass es genauso geeignet und weniger belastend für die Betroffenen sei, das Alkoholverbot auf einzelne stark frequentierte Örtlichkeiten des öffentlichen Raums - "Hotspots" - zu beschränken. Der Stadt stehe es frei, den räumlichen Geltungsbereich erneut anzupassen, wenn sich das Trinken auf Ausweichflächen verlagern sollte.

Gärtnerplatz und Isarauen gelten als "Hotspots"

Oberbürgermeister Reiter sagte laut Mitteilung, die Entscheidung gebe die Richtung für die künftigen Infektionsschutzmaßnahmen vor, "die weiterhin leider unverzichtbar sind". Die bisherige Allgemeinverfügung werde nicht mehr vollzogen, die Stadtverwaltung verfasse bereits eine neue. Die Verbote könnten künftig nicht mehr stadtweit gelten, sondern nur an Hotspots wie dem Gärtnerplatz oder den Isarauen.

Reiter nannte es erfreulich, dass die relevante Inzidenzzahl für München am Dienstag auf einen Wert unter 35 gesunken sei. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, "dann könnten wir insgesamt von einem Alkoholverbot absehen".