Wie sehr sich die sozialen Verhältnisse gewandelt haben, lässt sich auf dem Mietmarkt gut ablesen: Wohnen ist für viele Menschen kaum noch erschwinglich.

Nun gibt es aber nicht nur gierige "Miethaie", sondern auch faire Vermieter*innen. Wer aber zu wenig Miete verlangt, dem droht Ungemach. So wie Ursula R.: Weil sie für die Wohnung, die sie für ihre Eltern kaufte, viel weniger als die Marktmiete verlangte, muss die Würzburgerin fast 1.500 Euro Steuern nachzahlen.

Tochter des Ehepaar Försch behielt ursprünglichen Mietpreis über Jahre hinweg bei

Er sei völlig sprachlos gewesen, als er das Schreiben der Steuerbehörde gesehen hatte, sagt Ursula R.s Vater Helmut Försch. Doch die Sprachlosigkeit währte nicht lange. Der 93-Jährige setzte sich an den Computer und schrieb an Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).

Försch legte dar, dass er und seine Frau schon lange in der Wohnung lebten. Früher sei es eine Sozialwohnung gewesen, dann hatte der Verkauf gedroht. Das Paar bekam Angst vor "Spekulanten" und steigenden Mieten. In dieser Situation sprang die Tochter ein: Sie kaufte die Wohnung. Den Mietpreis behielt sie bis heute bei.

Bei zu niedriger Miete bekommen Vermieter Probleme

Försch, der bis in die 80er Jahre hinein in einer Buchdruckerei arbeitete, kann sich keine hohe Miete leisten. Es wäre ihm auch nicht möglich gewesen, die Wohnung selbst zu kaufen. "Einem Kind muss es doch erlaubt sein, seinen Eltern eine Wohnung sogar kostenlos zur Verfügung zu stellen, ohne mit Strafe belegt zu werden", findet er.

Das Finanzministerium bestätigte ihm, dass es nach geltendem Recht für Vermieter*innen zu Problemen kommt, wenn Wohnungen stark unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet werden. Dann könnten Ausgaben nicht mehr voll steuerlich geltend gemacht werden.

Miete darf ortsübliche Mietpreise nicht zu stark unterschreiten

Wie viel Miete verlangt wird, ist also nicht alleinige Sache des Vermieters - jedenfalls in steuerlicher Hinsicht. Bis vor kurzem durfte der Mietzins 66 Prozent der ortsüblichen Miete nicht unterschreiten. Heute sind es 50 Prozent.

Die Bayerische Staatsregierung, heißt es im Schreiben des Ministeriums, habe "die Brisanz" der Gesetzeslage erkannt. Sie habe sich "für die Herabsetzung der Prozentsätze eingesetzt", damit Vermieter nicht aus steuerlichen Gründen regelmäßig die Mieterhöhungspotenziale ausschöpfen müssten. Allerdings sei sie an der Bundesregierung abgeprallt, heißt es weiter.

Mietpreise in großen Städten sind sehr stark gestiegen

Investitionen in Immobilien gelten als gute Möglichkeit, sein Geld arbeiten zu lassen: Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist "Betongold" beliebt. Diese Situation führte in zahlreichen großen Städten zu einer Mietpreisexplosion.

Selbst Normalverdiener*innen müssen inzwischen lange nach einer bezahlbaren Bleibe suchen. Deshalb würde sich der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbunds laut seiner Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert einen "befristeten Mietenstopp" wünschen. Oder eben die Erlaubnis, günstige Mieten zu verlangen, ohne steuerlich benachteiligt zu werden.

Mieterbund zeigt kein Verständnis für Miet-Regelung

Gerade weil die Wohnungskrise seit Jahren deutschlandweit ein Topthema ist, kann der Mieterbund nicht verstehen, warum faire Mieten steuerlich sanktioniert werden.

Der Fall von Helmut Försch, so Schmid-Balzert, sei "leider kein Einzelfall". Vermieter*innen, die weniger als die Hälfte der ortsüblichen Miete verlangen, müssten ihre Mieteinnahmen ohne jede Verrechnung von Ausgaben, zum Beispiel für Instandsetzungen, versteuern. Dies führe dann meist dazu, dass mindestens die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete genommen wird: "Nur, damit diese steuerliche Frage nicht auftritt."

Helmut Försch empfindet den Umgang mit fairen Vermietern als ungerecht

Er sei, sagt Helmut Försch, nicht sehr begütert. Zwar könnten er und seine Frau sich eine etwas höhere Miete leisten. Aber das sei nicht der springende Punkt: "Mir kommt es gar nicht auf meinen persönlichen Fall an, sondern es geht mir darum, dass es offenbar nur einen engen Spielraum gibt, als Vermieter anständig zu sein."

Wie faire Vermieter behandelt würden, sei für ihn völlig ungerecht. Es müsse doch gerade Kindern erlaubt sein, ihren Eltern ohne steuerliche Konsequenzen etwas Gutes zu tun: "Dieses Verhältnis kann doch nicht so behandelt werden wie eines unter Geschäftsleuten."

Auch der Verband "Haus & Grund Bayern" kritisiert Miet-Regelung

Die Situation wird nicht nur von Försch kritisiert. Auch "Haus & Grund Bayern", der Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, ist mit der Regelung nicht einverstanden.

"Die Fälle, dass Vermieter für 'zu günstige' Vermietungen bestraft werden, haben wir häufiger", sagt Vorständin Ulrike Kirchhoff. Oft wird pauschal behauptet, dass Geldgier ein Charakteristikum von Vermieter*innen wäre. Deswegen würden auch die Mieten ständig steigen. "Machen Vermieter jedoch nicht von ihren Mieterhöhungsmöglichkeiten Gebrauch, werden sie vom Steuerrecht bestraft", sagt Kirchhoff.

50-Prozent-Grenze soll bei Vermietung an Fremde abgeschafft werden

Vermieter, die keinen kräftigen Reibach mit ihrer Immobilien machen wollen, stehen laut Haus & Grund Bayern unter dem Generalverdacht der "Steuergestaltung", sagt Kirchhoff: Man setze sich seit Jahren dafür ein, die starren 50-Prozent-Grenze abzuschaffen, vor allem bei Vermietungen an Fremde.

Bei Verwandten komme es aus nachvollziehbaren Gründen immer wieder zu verbilligten Mieten - in diesen Fällen sei eine 50-Prozent-Regelung nach Ansicht des Verbands denkbar. In allen anderen Fällen sollten die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig sein.