Die seit 2017 praktizierte routinemäßige Handydatenauswertung in Asylverfahren bringt laut einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kaum verwertbare Ergebnisse. Seit der Einführung des Verfahrens im September 2017 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hochgerechnet etwa 20.000 Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgelesen und mehr als elf Millionen Euro in dieses Verfahren investiert, heißt es in der in Berlin veröffentlichten Analyse von Behörden-internen Unterlagen. Das Bundesamt erklärte, die Studie ziehe nicht zulässige Schlüsse.

Zwischen Januar 2018 und Juni 2019 sei das Auslesen in etwa einem Viertel der Fälle bereits an technischen Problemen gescheitert, heißt es in der Studie. Mehr als die Hälfte der erfolgten Datenträgerauswertungen hätte sich zudem als unbrauchbar erwiesen. Nur in ein bis zwei Prozent der verwertbaren Auswertungen hätten sich Widersprüche zu den Angaben gefunden, die die Asylsuchenden selbst in ihren Befragungen gemacht hatten.

Die Datenträgerauswertung sei demnach nicht nur "kostspielig, intransparent" und generiere kaum verwertbare Ergebnisse, sondern "verletze auch Grundrechte", heißt es. Ein konkreter Verdacht, dass die asylsuchende Person über ihre Identität oder ihr Herkunftsland lügt, sei nicht erforderlich. Die Betroffenen hätten praktisch keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Gemeinsam mit betroffenen Personen bereite die Gesellschaft für Freiheitsrechte deshalb Klagen dagegen vor.

Das Bundesamt wies die Vorwürfe am Freitag zurück. Die Frage eines "Verdachtes" sei für das Auslesen der Handydaten nicht ausschlaggebend, sondern allein die Frage, ob ein Antragsteller gültige Pass- oder Passersatzdokumente vorlege oder nicht, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Mitarbeitenden des Bundesamts hätten dabei zu keinem Zeitpunkt Zugriff oder Einblick auf die Inhalte der mobilen Datenträger, es gehe lediglich um Metadaten, mit denen die gemachten Angaben bestätigt oder entkräftet werden können, nicht um persönliche Inhalte. Für die Freigabe zur Auswertung werde zudem die Zustimmung eines Volljuristen benötigt.

Im Jahr 2018 seien von 11.389 ausgelesenen Datensätzen lediglich 29 Prozent zur Auswertung freigegeben worden, in 2019 bis 30. November 34 Prozent von 9.528 ausgelesenen Datensätzen. "Dies verdeutlicht den Umstand, dass nicht willkürlich Daten ausgelesen und analysiert werden, sondern nur, wenn keine anderen Mittel zur Identitätsklärung zur Wahl stehen", betonte der Sprecher.

Neben der Widerlegung der Angaben zur Identität der Asylsuchenden sei gerade auch die Bestätigung der Identität ein für das Asylverfahren gleichermaßen relevantes Ergebnis. Das sei 2018 in 34 Prozent aller Auswertungen geschehen, 2019 (bis 30. November) sogar in 40 Prozent aller Auswertungen.