Am häufigsten melden sich Menschen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie aus rassistischen Motiven diskriminiert worden sind. Das geht aus dem Jahresbericht 2021 hervor, den die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman in Berlin vorstellte.

Danach beziehen sich 37 Prozent der Fälle auf rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle folgten Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten dem Bericht zufolge 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent.

Zweithöchste Zahl von Anfragen seit Gründung

Insgesamt gab es im vergangenen Jahr mehr als 5.600 Anfragen. Das ist den Angaben zufolge der zweithöchste Wert seit Gründung der Antidiskriminierungsstelle 2006. Nur 2020 lag die Zahl mit gut 6.300 Fällen höher, was im Wesentlichen auf Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht zurückzuführen war.

Ataman sagte, die Zahl der Diskriminierungen sei alarmierend hoch, sie zeige aber auch, dass sich viele Menschen nicht mehr damit abfinden, benachteiligt worden zu sein. Sie kündigte an, das Antidiskriminierungsrecht bekannter machen zu wollen.

Antidiskriminierungsstelle klärt rechtliche Lage bei Benachteiligung

An die Antidiskriminierungsstelle können sich Menschen wenden, die benachteiligt wurden. Die Stelle klärt, ob das auch rechtlich gesehen der Fall ist. Sie ist aber nicht für alle Formen von Diskriminierung zuständig, sondern nur für die, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführt sind. Dazu zählen auch Benachteiligungen wegen der Religion und sexueller Identität.

Am häufigsten kommt Diskriminierung den Meldungen zufolge im Arbeitsleben vor und bei privaten Dienstleistungen, also etwa bei der Wohnungssuche oder in Geschäften. Nicht zuständig ist die Antidiskriminierungsstelle für Benachteiligungen durch staatliches Handeln, also in Behörden, durch Polizei oder Justiz, im Bildungswesen und in den Medien.

Vorstellung des Berichts erster öffentlicher Auftritt von neuer Beauftragten Ataman

Die Vorstellung des Berichts ist Atamans erster öffentlicher Auftritt in ihrer Funktion. Vor ihrer Wahl zur Antidiskriminierungsbeauftragten mit knapper Mehrheit im Bundestag Anfang Juli war die 42-Jährige unter anderem im Familien- und Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen tätig und baute den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Internetplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Ataman war vor der Wahl von vielen Seiten angefeindet worden, etwa weil sie in einer Kolumne die Bezeichnung "Kartoffel" für Deutsche ohne Migrationshintergrund verteidigt hatte.