Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis ins nächste Jahr verständigt. Sie wollen eine Verlängerung der derzeit geltenden Schließungen, eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen, aber Ausnahmen zu Weihnachten. So sieht der Corona-Fahrplan aus:

Verlängerung der Beschränkungen

Die seit dem 2. November geltenden Schließungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars und einzelnen Branchen werden bis zum 20. Dezember verlängert. Allerdings gehen Bund und Länder davon aus, dass die Beschränkungen wegen weiterhin hoher Infektionszahlen noch bis Anfang Januar erforderlich sein werden. Dazu soll es vor Weihnachten eine Bewertung geben. Die finanzielle Unterstützung betroffener Betriebe soll fortgeführt werden.

Schärfere Kontaktbeschränkungen

Private Treffen werden auf höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt. Bislang galt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Weihnachten und Silvester soll es Ausnahmen geben: Familien und Freunde dürfen vom 23. Dezember bis längstens zum 1. Januar im Kreis von zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Um insbesondere ältere Familienmitglieder nicht zu gefährden, wird eine mehrtägige freiwillige Quarantäne vor und als Vorsichtsmaßnahme auch nach den Festtagen empfohlen. Die häusliche Quarantäne nach Kontakt mit Infizierten wird einheitlich von 14 Tagen auf 10 Tage reduziert.

Schule und vorgezogene Weihnachtsferien

In Regionen mit mehr als 50 Corona-Ansteckungen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Schulunterricht ab der siebten Klasse gelten. In besonderen Hotspots solle in älteren Jahrgängen beispielsweise Wechselunterricht eingeführt werden, um die Kontakte zu reduzieren. Die Weihnachtsferien werden bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Vorzugsweise Homeoffice

Arbeitgeber werden gebeten, ihren Beschäftigten unbürokratisch Homeoffice zu ermöglichen. Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind sie aufgerufen zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder Homeoffice-Lösungen geschlossen werden könnten.

Weniger Kunden in Geschäften

Für kleine Läden bleibt es dabei, dass pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde im Geschäft sein darf. In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche erhöht sich das mit dem aktuellen Beschluss auf 20 Quadratmeter pro Kunde.

Pflegeheime

Um Besuche von Verwandten in Pflegeheimen insbesondere auch zu Weihnachten zu ermöglichen, sollen sich Angehörige testen können. Pro Heimbewohner sollen ab 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Hotspots

Bei besonders extremen Infektionslagen (über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche) und zugleich einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die Beschränkungen noch einmal verschärft werden.

Weihnachtsgottesdienste

Es sollen Gespräche mit den Kirchen über Gottesdienste zu Weihnachten geführt werden. Dabei soll es "möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung" geben. In dem Beschluss heißt es: "Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden."

Silvester mit weniger Feuerwerk

Um große Menschenansammlungen zu vermeiden, soll es an sonst belebten Plätzen ein Feuerwerksverbot für Silvester geben. Im privaten Bereich konnten sich die Länder zu keinem Böllerverbot durchringen, empfehlen aber den Verzicht - auch vor dem Hintergrund, die Krankenhäuser durch die erfahrungsgemäß auftretenden Verletzungen nicht noch mehr zu belasten.