Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat in der Debatte um die Abschaffung des Paragrafen 219a angemahnt, die Diskussion nicht symbolisch aufzuladen. Die Auseinandersetzung leide "unter einer Unschärfe der Begriffe", sagte Bedford-Strohm gegenüber dem Sonntagsblatt.
Bedford-Strohm: Keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Aus seiner Sicht solle es keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch geben, so der Bischof weiter. "Denn für mich beginnt das Wunder menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, die den Beginn des Wachstums eines Embryos markiert." Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft rängen, spürten das in der Regel genau und machten sich die Entscheidung sehr schwer.
Bedford-Strohm betonte aber auch, dass Frauen in dieser Situation "verlässliche und gut zugängliche Informationen" über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch brauchten. Das sei für ihn "ebenso klar". Statt die Diskussion weiter symbolisch aufzuladen, solle man lieber über die Frage sprechen, wie dies gewährleistet werden könne und welche Rolle der Paragraf 219 dabei spiele:
"Das übergeordnete Ziel ist für mich, dass Frauen das neue Leben annehmen können und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so weit wie möglich verringert wird."
Bundesregierung will Paragraf streichen
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in "grob anstößiger Weise". Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen vornehmen und welche Methoden sie anwenden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Anfang der Woche in Berlin einen Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen vorgestellt. Das soll ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können.