Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BEB) und die Beiräte Menschen mit Behinderung wollen, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderung verbessert. Deswegen haben sie auf ihrer Webseite verschiedene Wahlforderungen gesammelt. Es geht neben verbesserter Lebensqualität auch um mehr Teilhabe und Mitbestimmung. Die Positionen entstanden in Arbeitsgruppen der beiden Beiräte des BEB. Im Interview spricht Geschäftsführerin Barbara Heuerding über die verschiedenen Positionen und warum sie so wichtig sind.

Was sehen Sie als die dringlichsten Forderungen an?

Heuerding: Wir haben sechs Kernforderungen zur Bundestagswahl 2021.

  • Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen
  • Mehr bezahlbarer inklusiver Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung
  • Vielfältige Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung
  • Diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für alle
  • Mehr Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen
  • Mehr gesellschaftliche Anerkennung für Fachkräfte in der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie

Die Erfüllung dieser Forderungen ist ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Erkrankung in entscheidenden Lebens bereichen.

Ein großes Thema ist die Teilhabe. Warum ist das so wichtig?

Heuerding: Teilhabe ist Menschenrecht und zentral für die Gestaltung einer Gesellschaft der Vielfalt. Es gilt für alle, überall und in allen Bereichen des Lebens. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung konsequent umzusetzen und Teilhabe umfänglich zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Barrieren müssen abgebaut werden, damit ein gleichberechtigter Zugang zu allen Teilhaberechten ermöglich wird – das heißt zur Bildung, zur Arbeit, zum Wohnen, zur Gesundheitsvorsorge, zur Kultur und zur politischen Partizipation und so weiter.

Meinen Sie mit Barrieren nur physische Gegebenheiten?

Heuerding: Nein, neben baulichen, kommunikativen und mentalen Barrieren behindern auch finanzielle Barrieren diese Zugänge. Diese Bundestagswahl steht ganz unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Für viele Menschen hat sich ihre ohnehin prekäre Situation verschärft. Doch vielleicht hat diese Krise auch ein Gutes: Durch die Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens in den letzten Monaten haben viele Menschen unfreiwillig erfahren, wie unverzichtbar für uns alle die Teilhabe an der Gesellschaft und die Gemeinschaft ist.

Sie wollen aus §219 Sozialgesetzbuch einen Zusatz streichen. Was würde das konkret bringen?

Heuerding: § 219 SGB IX regelt, dass die Werkstatt allen behinderten Menschen offensteht, sofern erwartet werden kann, dass sie ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Dieser Zusatz verstößt gegen das Benachteiligungsverbot und muss gestrichen werden. Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist der Zugang zu einer Werkstatt zu ermöglichen. Andernfalls bleibt ihnen der arbeitnehmerähnliche und sozialversicherungsrechtliche Status verwehrt.

Welche Barrieren sehen Sie in der Gesundheitsversorgung?

Heuerding: Wenn es um Barrieren in der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung geht, dann sind physische Barrieren genauso zu nennen wie solche, die die Informationsweitergabe und Kommunikation betreffen. So wichtig die gesundheitliche Versorgung auch für Menschen mit Behinderung ist, so schwer zugänglich sind für sie mitunter die Arztpraxen der Bundesrepublik. Eine bundesweite Befragung der Stiftung Gesundheit zeigt, dass nur 11% der niedergelassenen Arzt- und Psychotherapiepraxen barrierefrei sind. Auch in Krankenhäusern und rehabilitativen Einrichtungen mangelt fehlt es mitunter an barrierefreien Zugängen und entsprechenden räumlichen Ausstattungen.

"Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ist die Absicherung ihres Krankheitsrisikos von überragender Bedeutung"

Wie sieht es bei den Krankenkassen aus?

Heuerding: Seit Anfang 2020 ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen verankert, die Versicherten im Internet über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu informieren. Dieser Verpflichtung kommen sie bislang nicht in angemessener Weise nach. Die zur Verfügung gestellten Recherchemöglichkeiten auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung sind oftmals unzureichend, bieten keine echte und verlässliche Informationsmöglichkeit und sind schwer zugänglich. Damit ist kein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen und dem Angebot des deutschen Gesundheitswesens gewährleistet und die freie Wahl der Ärzt*innen für Menschen mit Behinderung deutlich eingeschränkt. Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ist die Absicherung ihres Krankheitsrisikos von überragender Bedeutung. Es ist daher unverzichtbar, dass auch sie einen ungehinderten Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem haben.

Barbara Heuerding

Barbara Heuerding, geboren 1969, ist Rechtsanwältin und seit 2018 Geschäftsführerin des Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V..

Gibt es dabei noch mehr zu beachten?

Heuerding: Die Versorgung in den Krankenhäusern ist dabei besonders in den Blick zu nehmen. Eine Behandlung im Krankenhaus kann für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sehr beängstigend sein und als bedrohlich empfunden werden. Kommunikative Barrieren spielen hier eine wichtige Rolle, deren Überwindung ein entscheidender Faktor für eine gelingende Krankenhausbehandlung darstellt. Nach langem Ringen hat der Bundestag im Juni 2021 hierfür eine gesetzliche Regelung für die Refinanzierung der Krankenhausbegleitung durch Angehörige bzw. Mitarbeitende der Eingliederungshilfe beschlossen. Nun kommt es darauf an, dass auch des Bundesrates der Regelung im September 2021 zustimmt.

"Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, können jedoch nicht mit Eheleuten oder Menschen, die in einer festen Paarbeziehung leben, gleichgestellt werden"

Sie sprechen in Ihren Forderungen von "Regelbedarfsstufe 1 für Leistungsberechtigte in besonderen Wohnformen". Was heiß das genau?

Heuerding: Während Erwachsene mit Behinderung, die bei ihren Eltern oder alleine wohnen und einen Anspruch auf Grundsicherung haben, werden Erwachsene, die in besonderen Wohnformen leben, Regelbedarfsgruppe 2 zugeordnet und erhalten monatlich 45 Euro weniger Grundsicherung. Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, können jedoch nicht mit Eheleuten oder Menschen, die in einer festen Paarbeziehung leben, gleichgestellt werden. Darüber hinaus unterscheiden sich Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, von Menschen die alleine oder mit anderen Personen in einer Wohnung leben im Zweifel nur durch ihre Behinderung. Die unterschiedliche Einstufung verstößt damit gegen den Grundsatz des Art.3 S.3 GG (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, Anm. d. Red.). Die Regelung muss daher dringend angepasst werden und erwachsene Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet werden.

Sie fordern eine kostenfreie Ausbildung für Fachkräfte. Wie ist das aktuell geregelt?

Heuerding: Fachkräfte in der Behindertenhilfe wie Heilpädagog*innen leisten Großartiges in ihrem beruflichen Alltag. Ihre Kompetenzen sind von zentraler Bedeutung, damit Menschen mit Assistenzbedarfen ihre Teilhabewünsche und -rechte realisieren können. Sie sorgen jeden Tag dafür, dass die UN-BRK sowie das Bundesteilhabegesetz in Deutschland umgesetzt wird. Heilerziehungspfleger*innen erhalten in den ersten beiden Jahren keine Ausbildungsvergütung, an Fachschulen in privater Hand zahlen sie sogar Schuldgeld. Die Fachhochschulen refinanzieren damit bundesweit– neben der staatlichen Förderung – ihre Leistungen. Dadurch wird jungen Menschen die Entscheidung, eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger zu beginnen, erschwert. Auch wenn Schulen für Heilerziehungspflege ihre Auszubildenden häufig durch Beratung unterstützen oder auch Teilzeitausbildungen anbieten, so kann deutlich mehr getan werden, um möglichst vielen Menschen die Berufswahl zu erleichtern. Wir fordern Bund und Länder auf, eine Lösung für eine bundeseinheitlich kostenfreie Ausbildung zu finden. Dafür müssen die Schulen verlässlich und auskömmlich refinanziert werden. Außerdem sollte jede*r HEP-Schüler*in in Deutschland kostenfreie Lehrmittel inklusive Laptop und ein kostenloses Monats- beziehungsweise Jahrestickets für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.

Sie sprechen viele Bereich an, die verbessert werden müssen. Realistisch betrachtet: Welche drei, glauben Sie, könnten wir bzw. die Politik am schnellsten umsetzen?

Heuerding: Gut vorstellbar ist, dass die Politik vor allem als Lehre aus Corona in die Digitalisierung investiert. Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung waren von fehlender digitaler Ausstattung und Kontaktverboten besonders betroffen. Genauso wie es einen Digitalpakt für Schulen gab, könnte es einen für die Menschen mit Behinderung und psychische Erkrankung geben. Im Bereich des inklusiven Wohnens könnten verschiedene Maßnahmen schnell umgesetzt werden. Die Bauplanung und Vergabe unter der Voraussetzung der Barrierefreiheit und der Kooperation mit einem gemeinnützigen Anbieter dürfte eine breite Zustimmung in Politik und Gesellschaft finden. Einfach wäre es für die neue Bundesregierung die Verbilligungsrechtlinie zu ändern, damit gemeinnützige Anbieter ebenso wie Körperschaften des öffentlichen Rechts bevorzugt Bundesimmobilien erwerben können. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für den Beruf der Heilerziehungspfleger*innen dürfte ebenfalls schnell realisierbar sein. Auch der bundesweite Ausbau der medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen kann gelingen, weil es eine entsprechende Rechtsgrundlage schon gibt.

Wie könnte man Ihre Forderungen am besten finanzieren?

Heuerding: Sinnvoll wäre eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, um eine verbesserte Teilhabe am Arbeitsleben zum Beispiel auch durch digitalen Kompetenzerwerb oder entsprechende digitale Ausstattung zu erreichen. Die Gesundheitsleistungen werden aus den Mitteln der Krankenversicherung finanziert. Zur Förderung des bezahlbaren, barrierefreien und inklusiven Wohnraums werden Bund und Länder Steuermittel zur Verfügung stellen müssen. Eine Vermögenssteuer oder die Erhöhung der Erbschaftssteuer kommt dafür in Betracht. Eine Steuersenkung erscheint daher unrealistisch.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V.

Der BEB ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog.

Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.