In Deutschland ist nur ein Feiertag bundesrechtlich festgelegt: der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. An diesem Tag trat 1990 die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Für die Festlegung der anderen Feiertage sind die Bundesländer zuständig.
Acht Feiertage sind gesetzlich geschützt
Neben dem Tag der Deutschen Einheit sind durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder weitere acht Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt, darunter Neujahr, Karfreitag und Ostermontag, der 1. Mai sowie der erste und der zweite Weihnachtstag. Darüber hinaus haben die Bundesländer unterschiedlich viele Feiertage.
Bayern hat die meisten Feiertage
In manchen Ländern wie Niedersachsen und Bremen gibt es nur die neun bundeseinheitlichen Feiertage. Bayern hat hingegen 13 Feiertage, darunter Heilige Drei Könige am 6. Januar und in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Mariä Himmelfahrt am 15. August. Baden-Württemberg und das Saarland haben zwölf Feiertage festgelegt.
Die gesetzlich geschützten Feiertage in Bayern sind:
Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern
- 1. Januar - Neujahr
- 6. Januar - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- 1. November - Allerheiligen
- 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
- 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag
Einmaliger gesetzlicher Feiertag im Jahr 2017 in ganz Bayern
- Aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums im Jahr 2017 ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ein einmaliger gesetzlicher Feiertag. Warum die Kirche diesen Feiertag regelmäßig feiern möchte, erklären wir hier.
Gesetzliche Feiertage in Teilen Bayerns
- 15. August (Mariä Himmelfahrt): Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Welche Gemeinden dies sind, erfahren Sie beim Landesamt für Statistik. Warum Mariä Himmelfahrt gefeiert wird, erklären wir hier.
- 8. August (Hohes Friedensfest): Nur in der Stadt Augsburg. Alles über das Augsburger Friedensfest gibt es hier.
Stille Tage
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
Kirchenjahr beginnt schon im Dezember
Mit dem ersten Advent beginnt in der christlichen Kirche ein neues Kirchenjahr. Der liturgische Kalender prägt das christliche Leben maßgeblich: Eine Vielzahl traditioneller kirchlicher Fest lässt sich dort finden. Auch Gedenktage und gesellschaftlich bedeutsame Termine haben einen Platz. So gehört beispielsweise auch der Valentinstag am 14. Februar zum christlichen Jahreskreis dazu.
Die Gliederung des Kirchenjahres lehnt sich an die Geschichte Christi an. Es beginnt mit der Erwartung des Erlösers in der Adventszeit. Mit der Passion und dem Osterfest wird dessen Hinrichtung und Auferstehung gedacht. Die Himmelfahrt und die Erscheinung des Heiligen Geistes werden im Pfingstfestkreis gefeiert. Daran schließt eine "festlose Zeit", welche dem Wirken der Kirche gewidmet ist. An Erntedank geht es um den Zusammenhang von Natur und Mensch.
Interreligiöser Kalender mit Fest- und Feiertagen der Weltreligionen
Der interreligiöse Kalender für das Jahr 2021 informiert über die wichtigsten Feiertage der Religionsgemeinschaften. Der mehrfarbige Terminplaner kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden. Er enthält einen Überblick über die Feste und Feiertage von Katholiken und Protestanten, Orthodoxen, Juden und Muslimen, Aleviten, Buddhisten und Hindus. Der interreligiöse Kalender kann hier kostenlos als PDF heruntergeladen werden.
Link-Tipp
Das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) bestimmt die gesetzlichen Feiertage und die stillen Tage und regelt deren Schutz. An den gesetzlichen Feiertagen sind wie an den Sonntagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. An den stillen Tagen gelten Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.
Das Feiertagsgesetz kann hier heruntergeladen werden als PDF.